Eine gewisse Orientierung bieten Qualitätssiegel. Spezielle Siegel für das Betreute Wohnen gibt es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg. Einzelne Wohnanlagen sind auch nach DIN Norm 77800 für Betreutes Wohnen zertifiziert.
Welche Leistungen werden im Service-Wohnen angeboten?
Der Umfang der angebotenen Leistungen im Betreuten Wohnen kann von Einrichtung zu Einrichtung sehr unterschiedlich ausfallen. Kennzeichnend für Betreutes Wohnen sind die beiden Bestandteile Wohnen und Service.
Wohnen
Betreiber:innen stellen eine Miet- oder Eigentumswohnung zur Verfügung. Größe, Ausstattung und Zuschnitt der Wohnungen sowie Lage und Anbindung im Quartier können sehr verschieden sein, sollen aber den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen. Dazu gehören barrierefreie Wohnungen, medizinische Versorgung durch Ärzte und Apotheken in der Nähe.
Serviceleistungen
Der Umfang der Serviceleistungen kann sehr unterschiedlich sein: einige Häuser bieten kaum mehr als Tätigkeiten des Gebäudemanagements an. In anderen haben Sie eine Ansprechperson, die regelmäßig in der Anlage erreichbar ist. Entscheidend ist vor allem Ihr Hilfebedarf. Gesunde, ältere Menschen sind mit dem Hausmeistermodell oder der Ansprechperson oft sehr zufrieden. Haben Sie einen größeren Hilfebedarf, sollten Sie eine Einrichtung mit umfangreicheren Unterstützungsmöglichkeiten vorziehen. Die Serviceleistungen gliedern sich meist in Grundleistungen und Wahl- oder Zusatzleistungen.
Grundleistungen
Damit die Bezeichnung Betreutes Wohnen ihre Berechtigung hat, sollte ein gewisser Umfang an Grundleistungen garantiert sein. Das Pauschalpaket ist umso preisgünstiger, je weniger Leistungen enthalten sind.
Folgendes sollte enthalten sein:
- Eine Ansprechperson
Betreutes Wohnen bedeutet nicht, dass Ihnen rund um die Uhr eine individuelle Betreuungskraft zur Verfügung steht, sondern dass Sie eine Ansprechperson haben, die notwendige Hilfen organisiert. Diese sollte regelmäßige Sprechzeiten haben, mindestens einmal pro Woche. Im Urlaubs- und Krankheitsfall sollte es eine Vertretung geben.
Die Ansprechperson erbringt selbst keine Pflegeleistungen. Sie soll Sie bei der Organisation des alltäglichen Lebens unterstützen, bei behördlichen Fragen helfen, Veranstaltungen oder Ausflüge organisieren und bei Bedarf Dienstleistungen vermitteln, wie etwa einen Pflegedienst oder Essen auf Rädern.
- Ein Hausnotruf
Der Hausnotruf kann innerhalb der Wohnanlage mit eigenem Personal oder über ein externes Dienstleistungsunternehmen mit einer Notrufzentrale organisiert sein. Die Zentrale muss 365 Tage rund um die Uhr besetzt sein. Die Auslösung des Notrufes per Funk soll von jeder Stelle der Wohnung und auch der Wohnanlage aus möglich sein. Die Freischaltung des Notrufes innerhalb eines Werktags können Sie als Wahlleistung vereinbaren.
- Das Gebäudemanagement
Es ist für die Pflege und Instandhaltung der Gemeinschaftseinrichtungen der Wohnanlage verantwortlich. Dazu gehören die Wartung und Reinigung von Gemeinschaftsräumen, die Pflege der Freiflächen, der Winterdienst und das Herausstellen der Müllbehälter. Wichtig ist außerdem die regelmäßige Anwesenheit im Haus und in dringenden Fällen die verlässliche Erreichbarkeit über Mobiltelefon. Die Telefonnummer sollte Ihnen bekannt sein und an gut zugänglicher Stelle ausgehängt werden.
Gut zu wissen: Tätigkeiten des Gebäudemanagements innerhalb der einzelnen Wohnungen gehören in der Regel nicht zum Aufgabenbereich. Die sind über die Grundpauschale abgedeckt.
Wahl- oder Zusatzleistungen
Das sind Leistungen, die über die Grundleistungen hinausgehen. Sie können Sie je nach persönlichem Bedarf frei wählen. Sie sind aber nicht verpflichtet, sie zu nutzen.
Zusatzleistungen sind zum Beispiel Haushaltshilfen, die die Wohnung reinigen, Wäsche- und Bügelservice, Essen auf Rädern, ambulante Pflege sowie Fuß- und Haarpflege. In der Regel vermittelt das Betreuungspersonal diese Leistungen. Sie können sich aber auch selbst darum kümmern. Die Leistungen rechnen Sie dann direkt mit dem Dienstleistungsunternehmen ab.
Welche Verträge muss ich abschließen?
Vor dem Einzug in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens müssen Sie ist einen Miet- oder Kaufvertrag für die Wohnung sowie einen Dienstvertrag für die vereinbarten Grundleistungen abschließen. Je nach persönlicher Situation müssen Sie gegebenenfalls bei Einzug oder später weitere Verträge abschließen, etwa für Wahlleistungen oder wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst brauchen.
Miet- oder Kaufvertrag
- Die Wohnung sollte im Miet- bzw. Kaufvertrag genau beschrieben werden mit Angabe der Appartementnummer, der Größe und der Ausstattung der einzelnen Räume. SEien Sie vorsichtig bei Formulierungen wie altersgerecht. Sie sind nicht aussagekräftig. Stattdessen sollten Sie sich die Barrierefreiheit der Wohnung nach DIN 18040 Teil 2 zusichern lassen. Auch die Einhaltung der DIN 77800 für Betreutes Wohnen ist nicht verpflichtend vorgeschrieben. Sie sollten ihn daher vertraglich festhalten.
- Der Mietvertrag sollte eine genaue Aufstellung der Kosten enthalten: Wie hoch ist die Miete? Was ist in den Nebenkosten enthalten? Welche Kosten werden pauschal, welche nach Verbrauch berechnet?
- Die Miethöhe sollte sich am ortsüblichen Mietniveau für vergleichbare Wohnungsangebote zuzüglich angemessener Zuschläge für besondere bauliche Ausstattung und die Gemeinschaftsflächen orientieren.
- Der Mietvertrag sollte grundsätzlich unbefristet geschlossen werden. Sie sollten außerdem darauf achten, dass Ihnen nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden darf.
Dienstvertrag
- Der Dienstvertrag regelt die Grundleistungen wie beispielsweise den Hausnotruf oder die Sprechzeiten der Betreuungskraft. Er wird häufig auch als Betreuungsvertrag oder Service-Vertrag bezeichnet. Dieser Dienstvertrag ist in der Regel an den Mietvertrag gekoppelt und kann nicht unabhängig vom Mietvertrag geschlossen oder gekündigt werden.
- Aus dem Dienstvertrag sollte genau hervorgehen, welche Leistungen angeboten werden, insbesondere was den Umfang und die zeitliche Ausdehnung betrifft. Begriffe wie "regelmäßig" oder "angemessen" können unterschiedlich ausgelegt werden und zu Auseinandersetzungen führen.
Weitere Verträge
- Häufig werden als Zusatzleistungen zum Beispiel Haushaltshilfen zum Reinigen der Wohnung oder Wäsche- und Bügelservice, Essen auf Rädern oder Fuß- und Haarpflege angeboten. Über diese Leistungen schließen Sie in der Regel gesonderte Verträge, die nicht mit dem Miet- und Dienstvertrag verbunden sind. Sie können Sie deshalb unabhängig kündigen.
- Meist liegt beim Einzug in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens noch keine Pflegebedürftigkeit vor. Das kann sich im Laufe der Zeit ändern. Häufig soll auch dann das "Betreute Wohnen" für pflegebedürftige Menschen eine Alternative zum Leben in einem Pflegeheim darstellen. Die Pflegeleistungen übernimmt dann ein ambulanter Pflegedienst, den die Betreuungskraft des Betreuten Wohnens im Rahmen der vereinbarten Unterstützungsleistungen vermitteln kann.
- Mit diesem Pflegedienst müssen Sie einen schriftlichen Vertrag über die Pflegeleistungen abschließen, die erbracht werden sollen.