Betreutes Wohnen - eine Alternative fürs Wohnen im Alter

Stand:
Für viele ältere Menschen ist das Betreute Wohnen eine Möglichkeit, sich rechtzeitig auf ein Wohnen im Alter anzupassen – und zwar schon dann, wenn noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Bei näherem Hinsehen halten diese Angebote aber nicht immer, was die Hochglanzbroschüren versprechen.
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Begriffe "Betreutes Wohnen" oder auch "Service-Wohnen" genannt, sind nicht gesetzlich geschützt. Deshalb gibt es auch keine rechtlich verbindlichen Vorgaben, was diese Wohnalternativen konkret bieten müssen.
  • Beim Service-Wohnen leben Sie meist zur Miete.
  • Auch im Eigentum und können Sie verschiedene Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen, wie einen Hausnotruf; Hausmeister- und Reinigungsdienste, einen Wäscheservice oder die Vermittlung von Pflegeleistungen.
  • Vor einem Einzug sollten Sie verschiedene Einrichtungen besuchen und Kosten und Leistungen abwägen.
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Was ist Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen?

Die Bezeichnung "Betreutes Wohnen" kann zu Missverständnissen führen. Denn das Wort "betreut" erweckt den Anschein einer umfangreichen Versorgung und Betreuung. Dies ist in der Regel beim Betreuten Wohnen in diesem Umfang nicht vorgesehen. Daher entspricht die Bezeichnung "Service-Wohnen" eher dem, was man in der Praxis bei dieser Wohnform vorfindet.

Da der Begriff "Betreutes Wohnen" nicht geschützt ist, verbergen sich dahinter sehr verschiedene Konzepte. Die Angebote reichen von Wohnungen, die eng an ein Pflegeheim angegliedert sind, über seniorengerechte Wohnungen im normalen Wohnungsbau, die nur einen Hausmeisterdienst bieten, bis hin zu eher hotelähnlichen Immobilien mit Sauna, Wellness und Auslandsreisen im Angebot. Die Preise schwanken dementsprechend. Umso wichtiger ist es, sich ein Angebot auszuwählen, das den eigenen Bedürfnissen entspricht.

Beim Service-Wohnen wird meist ein Appartement zur Miete oder auch zum Kauf angeboten. Zusätzlich können Sie verschiedene Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen, wie den Hausnotruf, Tätigkeiten des Gebäudemanagements und Reinigungsdienste, Wäscheservice oder die Vermittlung von Pflegeleistungen. Betreutes Wohnen bietet in der Regel also keine Rundumversorgung und ist daher für Menschen mit schwerer Pflegebedürftigkeit oder fortgeschrittener Demenz weniger geeignet.

Manchmal bezeichnen auch Seniorenresidenzen und Wohnstifte ihre Angebote als betreutes Wohnen: Hier sollten Sie genau hinschauen, ob sich dahinter nicht doch letztlich das Angebot eines normalen Pflegeheimes verbirgt. Allerdings sind Seniorenresidenzen und Wohnstifte oft teurer als normale stationäre Pflegeeinrichtungen.

Eine gewisse Orientierung bieten Qualitätssiegel. Spezielle Siegel für das Betreute Wohnen gibt es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg. Einzelne Wohnanlagen sind auch nach DIN Norm 77800 für Betreutes Wohnen zertifiziert.

Welche Leistungen werden im Service-Wohnen angeboten?

Der Umfang der angebotenen Leistungen im Betreuten Wohnen kann von Einrichtung zu Einrichtung sehr unterschiedlich ausfallen. Kennzeichnend für Betreutes Wohnen sind die beiden Bestandteile Wohnen und Service.

Wohnen

Betreiber:innen stellen eine Miet- oder Eigentumswohnung zur Verfügung. Größe, Ausstattung und Zuschnitt der Wohnungen sowie Lage und Anbindung im Quartier können sehr verschieden sein, sollen aber den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen. Dazu gehören barrierefreie Wohnungen, medizinische Versorgung durch Ärzte und Apotheken in der Nähe.

Serviceleistungen

Der Umfang der Serviceleistungen kann sehr unterschiedlich sein: einige Häuser bieten kaum mehr als Tätigkeiten des Gebäudemanagements an. In anderen haben Sie eine Ansprechperson, die regelmäßig in der Anlage erreichbar ist. Entscheidend ist vor allem Ihr Hilfebedarf. Gesunde, ältere Menschen sind mit dem Hausmeistermodell oder der Ansprechperson oft sehr zufrieden. Haben Sie einen größeren Hilfebedarf, sollten Sie eine Einrichtung mit umfangreicheren Unterstützungsmöglichkeiten vorziehen. Die Serviceleistungen gliedern sich meist in Grundleistungen und Wahl- oder Zusatzleistungen.

Grundleistungen

Damit die Bezeichnung Betreutes Wohnen ihre Berechtigung hat, sollte ein gewisser Umfang an Grundleistungen garantiert sein. Das Pauschalpaket ist umso preisgünstiger, je weniger Leistungen enthalten sind.

Folgendes sollte enthalten sein:

  • Eine Ansprechperson

Betreutes Wohnen bedeutet nicht, dass Ihnen rund um die Uhr eine individuelle Betreuungskraft zur Verfügung steht, sondern dass Sie eine Ansprechperson haben, die notwendige Hilfen organisiert. Diese sollte regelmäßige Sprechzeiten haben, mindestens einmal pro Woche. Im Urlaubs- und Krankheitsfall sollte es eine Vertretung geben.

Die Ansprechperson erbringt selbst keine Pflegeleistungen. Sie soll Sie bei der Organisation des alltäglichen Lebens unterstützen, bei behördlichen Fragen helfen, Veranstaltungen oder Ausflüge organisieren und bei Bedarf Dienstleistungen vermitteln, wie etwa einen Pflegedienst oder Essen auf Rädern.

  • Ein Hausnotruf

Der Hausnotruf kann innerhalb der Wohnanlage mit eigenem Personal oder über ein externes Dienstleistungsunternehmen mit einer Notrufzentrale organisiert sein. Die Zentrale muss 365 Tage rund um die Uhr besetzt sein. Die Auslösung des Notrufes per Funk soll von jeder Stelle der Wohnung und auch der Wohnanlage aus möglich sein. Die Freischaltung des Notrufes innerhalb eines Werktags können Sie als Wahlleistung vereinbaren.

  • Das Gebäudemanagement

Es ist für die Pflege und Instandhaltung der Gemeinschaftseinrichtungen der Wohnanlage verantwortlich. Dazu gehören die Wartung und Reinigung von Gemeinschaftsräumen, die Pflege der Freiflächen, der Winterdienst und das Herausstellen der Müllbehälter. Wichtig ist außerdem die regelmäßige Anwesenheit im Haus und in dringenden Fällen die verlässliche Erreichbarkeit über Mobiltelefon. Die Telefonnummer sollte Ihnen bekannt sein und an gut zugänglicher Stelle ausgehängt werden.

Gut zu wissen: Tätigkeiten des Gebäudemanagements innerhalb der einzelnen Wohnungen gehören in der Regel nicht zum Aufgabenbereich. Die sind über die Grundpauschale abgedeckt.

Wahl- oder Zusatzleistungen

Das sind Leistungen, die über die Grundleistungen hinausgehen. Sie können Sie je nach persönlichem Bedarf frei wählen. Sie sind aber nicht verpflichtet, sie zu nutzen.

Zusatzleistungen sind zum Beispiel Haushaltshilfen, die die Wohnung reinigen, Wäsche- und Bügelservice, Essen auf Rädern, ambulante Pflege sowie Fuß- und Haarpflege. In der Regel vermittelt das Betreuungspersonal diese Leistungen. Sie können sich aber auch selbst darum kümmern. Die Leistungen rechnen Sie dann direkt mit dem Dienstleistungsunternehmen ab.

Welche Verträge muss ich abschließen?

Vor dem Einzug in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens müssen Sie ist einen Miet- oder Kaufvertrag für die Wohnung sowie einen Dienstvertrag für die vereinbarten Grundleistungen abschließen. Je nach persönlicher Situation müssen Sie gegebenenfalls bei Einzug oder später weitere Verträge abschließen, etwa für Wahlleistungen oder wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst brauchen.

Miet- oder Kaufvertrag

  • Die Wohnung sollte im Miet- bzw. Kaufvertrag genau beschrieben werden mit Angabe der Appartementnummer, der Größe und der Ausstattung der einzelnen Räume. SEien Sie vorsichtig bei Formulierungen wie altersgerecht. Sie sind nicht aussagekräftig. Stattdessen sollten Sie sich die Barrierefreiheit der Wohnung nach DIN 18040 Teil 2 zusichern lassen. Auch die Einhaltung der DIN 77800 für Betreutes Wohnen ist nicht verpflichtend vorgeschrieben. Sie sollten ihn daher vertraglich festhalten.
  • Der Mietvertrag sollte eine genaue Aufstellung der Kosten enthalten: Wie hoch ist die Miete? Was ist in den Nebenkosten enthalten? Welche Kosten werden pauschal, welche nach Verbrauch berechnet?
  • Die Miethöhe sollte sich am ortsüblichen Mietniveau für vergleichbare Wohnungsangebote zuzüglich angemessener Zuschläge für besondere bauliche Ausstattung und die Gemeinschaftsflächen orientieren.
  • Der Mietvertrag sollte grundsätzlich unbefristet geschlossen werden. Sie sollten außerdem darauf achten, dass Ihnen nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden darf.

Dienstvertrag

  • Der Dienstvertrag regelt die Grundleistungen wie beispielsweise den Hausnotruf oder die Sprechzeiten der Betreuungskraft. Er wird häufig auch als Betreuungsvertrag oder Service-Vertrag bezeichnet. Dieser Dienstvertrag ist in der Regel an den Mietvertrag gekoppelt und kann nicht unabhängig vom Mietvertrag geschlossen oder gekündigt werden.
  • Aus dem Dienstvertrag sollte genau hervorgehen, welche Leistungen angeboten werden, insbesondere was den Umfang und die zeitliche Ausdehnung betrifft. Begriffe wie "regelmäßig" oder "angemessen" können unterschiedlich ausgelegt werden und zu Auseinandersetzungen führen. 

Weitere Verträge

  • Häufig werden als Zusatzleistungen zum Beispiel Haushaltshilfen zum Reinigen der Wohnung oder Wäsche- und Bügelservice, Essen auf Rädern oder Fuß- und Haarpflege angeboten. Über diese Leistungen schließen Sie in der Regel gesonderte Verträge, die nicht mit dem Miet- und Dienstvertrag verbunden sind. Sie können Sie deshalb unabhängig kündigen.
  • Meist liegt beim Einzug in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens noch keine Pflegebedürftigkeit vor. Das kann sich im Laufe der Zeit ändern. Häufig soll auch dann das "Betreute Wohnen" für pflegebedürftige Menschen eine Alternative zum Leben in einem Pflegeheim darstellen. Die Pflegeleistungen übernimmt dann ein ambulanter Pflegedienst, den die Betreuungskraft des Betreuten Wohnens im Rahmen der vereinbarten Unterstützungsleistungen vermitteln kann.
  • Mit diesem Pflegedienst müssen Sie einen schriftlichen Vertrag über die Pflegeleistungen abschließen, die erbracht werden sollen.

Was kostet "Betreutes Wohnen"?

Die Kosten des Betreuten Wohnens unterliegen der freien Preisgestaltung durch diejenigen, die Ihnen die Wohnung anbieten. Sie können je nach Angebot und Nachfrage und regionalem Preisgefüge sehr unterschiedlich ausfallen. Wohnungen in der Stadt sind meist teurer als in ländlichen Regionen. Wenn Sie also auf der Suche nach einer Wohnung im Betreuten Wohnen sind, sollten Sie zunächst mit Ihren Angehörigen überlegen, in welcher Region die Einrichtung angesiedelt sein sollte.

Die nachfolgenden Zahlen dienen nur als Richtwerte.

Wohnen

  • Bei den Kosten müssen Sie unterscheiden, ob es sich um den Kauf oder die Miete einer Wohnung handelt. Die Kosten liegen in der Regel etwa zehn Prozent über der ortsüblichen Netto-Kaltmiete beziehungsweise dem Kaufpreis. Grund dafür ist vor allem die Ausstattung, beispielsweise eine barrierefreie Gestaltung der Wohnung oder der vorhandene Aufzug.
  • Für die Mietwohnung müssen Sie die Nettokaltmiete und die Mietnebenkosten für Heizung, Strom, Wasser und Abwasser sowie Müllabfuhr zahlen.
  • In etlichen Städten und Kreisen gibt es einen Mietspiegel. Dieser enthält eine zusammenfassende Übersicht über die ortsüblich gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage (= ortsübliche Vergleichsmiete). Dieser Mietspiegel bietet Ihnen eine Orientierung, wenn Sie einen Platz im Betreuten Wohnen suchen. Nähere Informationen bekommen Sie bei den Kommunen oder Mietervereinen.
  • Der Kaufpreis einer Eigentumswohnung im Betreuten Wohnen variiert von Region zu Region und hängt maßgeblich von der Lage und Ausstattung der Wohnung ab.

Dienstleistungen

  • Die Leistungen werden feste Pauschale vergütet, die Sie monatlich zahlen. Sie müssen sie auch dann zahlen, wenn Sie keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch genommen haben.
  • Ein allgemeiner Vergleich der Grundleistungen nur nach den Kosten ist nicht sehr aussagekräftig. Die für diese Kosten eingekauften Leistungen können vom Umfang her sehr voneinander abweichen. Deshalb sollten Sie genau nachfragen, was in der jeweiligen Grundpauschale enthalten ist und diese Leistungen und Kosten gegenüberstellen. Bei Vertragsunterzeichnung sollten Sie darauf achten, dass alle Grundleistungen im Vertrag schriftlich aufgeführt sind.
  • Auch hier gilt: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Die niedrigste Pauschale für die Grundleistungen liegt bei etwa 15 Euro pro Monat. Bei einer regelmäßig im Haus anwesenden Betreuungskraft und einem Hausnotruf liegen die Kosten der Grundleistungen zwischen 60 und 150 Euro pro Monat. In Residenzen mit Maximalbetreuung kann die Grundpauschale auch schon mit einigen Hundert Euro zu Buche schlagen.
  • Wahlleistungen, wie die Inanspruchnahme eines Mahlzeitendienstes oder anderer hauswirtschaftlicher Hilfen, sind in der Regel nicht durch den Grundservice abgedeckt.

Wie kann ich das Service-Wohnen finanzieren?

Die Kosten für das Betreute Wohnen müssen Sie in der Regel aus eigenen Mitteln bestreiten. Dies gilt sowohl für die Mietkosten als auch für die Service- und Wahlleistungen.

Unter bestimmten finanziellen Voraussetzungen ist es jedoch möglich, dass andere Stellen einen Teil der Kosten übernehmen.

Wohnberechtigungsschein

Es gibt es einige wenige Einrichtungen des Betreuten Wohnens, deren Bau öffentlich gefördert wurde. Der Mietpreis für diese Wohnungen liegt unter den ortsüblichen Mieten. Für solche Wohnungen mit öffentlicher Förderung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Diesen gibt es beim zuständigen Wohnungsamt.

Wohngeld

Das Wohngeld hilft Ihnen bei Ihren Wohnkosten, wenn Sie wenig Einkommen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen wird es auch im Betreuten Wohnen als Mietzuschuss gewährt. Wohngeld wird für jeden Einzelfall abhängig von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete oder Belastung und dem anrechenbaren Gesamteinkommen berechnet. Antragsformulare bekommen Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde.

Leistungen des Sozialamtes

  • Vor dem Einzug in das Betreute Wohnen:

Beziehen Sie Leistungen vom Sozialamt? Dann sollten Sie die Kostenfrage vor dem Umzug in eine Einrichtung mit dem zuständigen Sozialamt klären. Sind die Kosten im Betreuten Wohnen im Sinne der Sozialhilfe angemessen, dann das Amt die Mietkosten und die Grundpauschale übernehmen. Allerdings gibt es keine einheitlichen Regelungen, ob und in welcher Höhe sich Sozialämter beteiligen.

  • Wer bereits im Betreuten Wohnen lebt:

Reichen Ihre eigenen Einkünfte und angespartes Vermögen nicht mehr aus, so kann unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt leisten. Da die Leistungen erst ab Antragstellung gewährt werden, sollten Sie rechtzeitig einen Antrag beim Sozialamt stellen.

Grundsicherung

Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung für ältere und erwerbsgeminderte Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Den Antrag müssen Sie beim Grundsicherungsamt des örtlichen Sozialamts stellen.

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegekasse gewährt keine Leistungen für Miete und Betreuung im Betreuten Wohnen. Allerdings können hiermit Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder eine Wohnraumanpassung finanziert werden, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt.

  • Die Pflegekassen können bei Pflegebedürftigkeit auch die Kosten für den Hausnotruf übernehmen.
  • Eine Barrierefreiheit der Wohnung im Betreuten Wohnen ist nicht verpflichtend vorgeschrieben. Daher kann die Pflegekasse auch einen Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfelds gewähren.
     

Leistungen der Krankenversicherung

Ist beispielsweise das Wechseln eines Verbandes erforderlich oder muss Insulin gespritzt werden, so handelt es sich um eine medizinische Behandlungspflege, deren Kosten die Krankenkasse übernimmt. Die Krankenkasse kann darüber hinaus auch notwendige Hilfsmittel wie Rollatoren oder Spezialmatratzen zur Vermeidung von Druckgeschwüren bei bettlägerigen Patienten finanzieren. Voraussetzung ist neben dem Antrag eine entsprechende Verordnung des ärztlichen Fachpersonals, bei dem Sie in medizinischer Behandlung sind.

Was sollte ich vor einem Umzug in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens beachten?

  • Betreutes Wohnen ist für die Menschen eine gute Alternative, die noch so gesund sind, die weitgehend selbstständig leben können und nur geringfügige Unterstützung benötigen. Die baulichen Voraussetzungen können besser auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet sein als die in der bisherigen Wohnung. Außerdem kann im Notfall schnelle Hilfe organisiert werden, was vielen älteren Menschen Sicherheit gibt.
  • Steht der Entschluss fest, dass ein Umzug aus der bisherigen Wohnung ansteht, sollten Sie in Ruhe noch einmal überlegen, welche Wohnalternative die richtige sein könnte. Bei den meisten Wohnungen des Betreuten Wohnens bestehen lange Wartezeiten. Oft vergeht viel Zeit, bis Sie eine Wohnung anmieten können. Daher sollten Sie einen Umzug in ein Betreutes Wohnen frühzeitig planen.
  • Sollten Sie sich dafür entschieden haben, in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens umzuziehen, sollten Sie sich mehrere in Frage kommende Einrichtungen anschauen.
  • Abbildungen und Informationen zu den möglichen Einrichtungen bekommen Sie im Internet. So können Sie die eigenen Vorstellungen mit den Angaben der Einrichtungen vergleichen. Manche Bundesländer bieten hierzu Übersichtsportale an. Fordern Sie Informationsmaterial über die Anlage, Preise, Miet- und Serviceverträge und die Hausordnung an.
  • Um einen persönlichen Eindruck von der Einrichtung zu bekommen, sollten Sie mit einer Vertrauensperson mehrere Domizile besichtigen. So können Sie wichtige Eindrücke austauschen.
  • Wenn Sie selbst nicht zu einer Besichtigung in der Lage sind, sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens beauftragen, sich die Einrichtungen anhand einer persönlichen Checkliste intensiv anzuschauen.
  • Einen vertiefenden Eindruck vermittelt außerdem ein Gespräch mit demjenigen, der die Wohnung vermietet oder baut. Lassen Sie sich in Ruhe alles zeigen. Klären Sie Fragen hinsichtlich der Wohnung (Größe, Ausstattung, Barrierefreiheit), Kosten und deren Festlegung im Miet-/Kaufvertrag. Fragen Sie auch nach konkreten Aufnahmebedingungen (Mindestalter, Wohnberechtigungsschein o. a.).
  • Sprechen Sie mit der verantwortlichen Person der Betreuungsträgerschaft. Informieren Sie sich über Art und Umfang der Serviceleistungen. Ist die Betreuungskraft qualifiziert, regelmäßig erreichbar? Ist die Person des Gebäudemanagements regelmäßig im Haus und in dringenden Fällen zuverlässig erreichbar? Welche Aufgaben übernimmt sie? Wie ist der Hausnotruf organisiert (eigenes Personal, extern)? Werden weitere Dienstleistungen (hauswirtschaftlich, pflegerisch) vermittelt? Gibt es Möglichkeiten der Pflege bei Krankheit und bei dauernder Pflegebedürftigkeit? Welche weiteren Serviceleistungen gibt es? Welche Kosten fallen dafür an?
  • Auch ein Gespräch mit der Betreuungskraft und mit anderen Menschen, die dort bereits wohnen, kann sehr hilfreich sein.
  • Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit, an einer Veranstaltung teilzunehmen.
  • Wichtig ist, auf die Größe und Ausstattung der Wohnung zu achten. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf das Badezimmer sowie die Küchenausstattung gelegt werden. Entspricht die Wohnung auch ansonsten den eigenen Bedürfnissen? Welche eigenen Möbel passen in die neue Wohnung und können mitgebracht werden?
  • Ist die Anlage eher zentral oder abseits gelegen? Sind Geschäfte, ärztliches Fachpersonal, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel, Grünanlagen, kulturelle Angebote u. a. gut erreichbar? Wie sind Zugang, Hauseingang, Flure, Treppen und Aufzüge gestaltet? Welche Gemeinschaftsräume gibt es und sind diese ansprechend gestaltet und gut erreichbar? Gibt es gut zugängliche Außenflächen oder einen Garten?

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