Das Wichtigste in Kürze:
- Sie haben das Recht, zu sagen, wie Sie sich eine Dienstleistung wünschen.
- Bei größeren Problemen kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner beim Dienstleister.
- Sollte die Dienstleistung weiterhin nicht nach Ihren Vorstellungen ausgeführt werden, können Sie kündigen.
Räumen Sie Missverständnisse aus dem Weg
In manchen Fällen ist der Unmut über eine ausgeführte Dienstleistung groß, die Lösung aber nicht weit. Das ist besonders bei Missverständnissen oder ungenauen Abstimmungen der Fall. Es kann passieren, dass Sie andere Vorstellungen von der Ausführung einer Dienstleistung haben als der Dienstleister. Vielleicht wünschen Sie sich, dass eine Reinigungskraft häufiger die Fenster putzt. Oder eine Haushaltshilfe die Wäsche auf eine ganz bestimmte Art und Weise faltet.
Oft reicht es aus, das Gespräch zu suchen. Als Auftraggeber:in haben Sie ein so genanntes Weisungsrecht. Das bedeutet, dass Sie bei einem bestehenden Vertrag direkte Anweisungen an den Ausführenden geben dürfen. Sagen Sie dem Mitarbeiter, wie Sie sich die Ausführung wünschen. Geben Sie konkrete Anweisungen.
Sollte das keine Verbesserung bringen, empfehlen die Verbraucherzentralen, im Vertrag nachzusehen, wer Ihr:e Ansprechpartner:in bei dem Unternehmen ist. Nehmen Sie Kontakt auf und konkretisieren Sie Ihre Wünsche zum Beispiel in Bezug auf Häufigkeit, Qualität oder spezielle Anforderungen. Im besten Fall haben Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen schon bei Vertragsschluss konkretisiert sowie schriftlich fixiert und müssen an die Einhaltung erinnern.
Kontaktieren Sie den Anbieter bei wechselndem Personal
Sie haben sich darauf gefreut, endlich Unterstützung zu bekommen. Die erhalten Sie auch, aber leider teilt Ihnen der Anbieter fast jede Woche einen anderen Mitarbeiter zu. An ein Vertrauensverhältnis, so wie Sie sich das ursprünglich vorgestellt hatten, ist leider nicht zu denken.
In so einem Fall raten die Verbraucherzentralen, das Gespräch mit dem Dienstleister zu suchen. Bitten Sie um eine konstantere Lösung. Sollte die nicht möglich sein, kann es sinnvoll sein, den Anbieter zu wechseln.
Bei unsachgemäßer Durchführung schriftlich vorgehen
Wenn die Dienstleistung nicht oder nicht annähernd ordnungsgemäß erfüllt wird, gehen Sie am besten schriftlich vor. Beispiele für gröbere Verstöße sind häufige kurzfristige Terminabsagen, mangelhafte Erledigung der Leistungen oder ein unsachgemäßer Umgang mit Gegenständen.
Informieren Sie den Anbieter schriftlich, schildern Sie, was vorgefallen ist, und beanstanden Sie den Fehler. Reagiert der Dienstleister nicht oder nicht ausreichend, haben Sie die Möglichkeit, zu kündigen.
Wie kündige und wechsle ich den Dienstleister?
Wenn Sie dauerhaft unzufrieden sind, können Sie den Vertrag mit der vereinbarten Frist kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wenn Sie die Kündigung per Post verschicken, empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben zu versenden. Wenn Sie die Kündigung persönlich überreichen, sollten Sie sich den Empfang schriftlich quittieren lassen. Der Dienstleister muss bis zum Vertragsende die vereinbarten Leistungen erbringen.
Bei schwerwiegenden Fehlern oder Verstößen, die das Vertrauensverhältnis nachhaltig stören und es für Sie unzumutbar machen, am Vertrag festzuhalten, können Sie auch fristlos kündigen. Dazu zählen zum Beispiel
- Beispiel Diebstahl,
- falsche Angaben im Vertrag oder
- wenn Tätigkeiten trotz Abmahnung nicht besser ausgeführt werden.
Die fristlose Kündigung muss zeitnah nach dem Fehler oder Verstoß ausgesprochen werden. Auch hier müssen Sie die Schriftform einhalten. Geben Sie im Kündigungsschreiben auch den Grund an. Das Vertragsverhältnis endet sofort, so dass die Unterstützung im Haushalt sofort wegfällt.
Tipp:
Wenn Sie mit dem Dienstleister unzufrieden sind, suchen Sie sofort nach möglichen Alternativen. Vielleicht haben Sie noch Angebote anderer Dienstleister aufbewahrt, auf die Sie nun zurückgreifen können. Je nach Wohnort kann es schwierig sein, einen anderen Dienstleister mit ausreichenden Kapazitäten zu finden, so dass ein nahtloser Übergang bei Kündigung nicht immer klappt.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.