Worauf sollte ich bei Lebensmitteln mit Pflanzensterin-Zusatz achten?
- Verwenden Sie Lebensmittel mit Pflanzensterin-Zusatz nur, wenn Sie einen erhöhten Cholesterinspiegel im Blut haben und diesen senken wollen.
- Diese speziellen Produkte eignen sich keinesfalls für die ganze Familie, insbesondere nicht für Schwangere, Stillende und Kinder. Bewahren Sie diese Lebensmittel am besten wie Medikamente getrennt von ähnlichen Produkten auf.
- Schauen Sie auf die Hinweise auf der Verpackung und achten Sie darauf, nicht mehr als 3 Gramm Pflanzensterine pro Tag zu verzehren.
- Essen Sie gleichzeitig ausreichend Gemüse und Obst (5 Portionen pro Tag).
- Sprechen Sie die Verwendung dieser Produkte mit einem Arzt oder eine Ärztin ab, vor allem, wenn Sie gleichzeitig cholesterinsenkende Arzneimittel einnehmen.
Etwa 1,5 Gramm Pflanzensterine pro Tag sollen helfen, den Cholesterinspiegel zu senken. Um gesundheitliche Risiken zu vermeiden, sollten Sie nicht mehr als maximal 3 Gramm pro Tag zu sich nehmen.
Die Produkte, die im Handel angeboten werden, enthalten die wirksame Menge an Pflanzensterinen jeweils in einer typischen Verzehrmenge für einen Tag, also 25 Gramm Margarine, 100 Milliliter Joghurtdrink oder 500 Milliliter Milch. Wenn Sie mehrere dieser Produkte kombinieren, könnte diese Grenze zwar schnell überschritten werden, allerdings wird in Deutschland praktisch nur noch Margarine angeboten.
Für gesunde Personen ohne erhöhten Cholesterinspiegel sind die Produkte nicht geeignet. Lebensmittel, die mit Pflanzensterinen angereichert sind, haben eine ähnliche Wirkung wie Arzneimittel und daher nicht ohne Nebenwirkungen. Dies überrascht nicht, denn die Pflanzensterin-Mengen, die mit den angereicherten Lebensmitteln aufgenommen werden – also 1,5 bis 3 Gramm -, sind bis zu 15 mal so hoch wie die Mengen, die ein Mensch mit durchschnittlicher Ernährung pro Tag aufnimmt. Der cholesterinsenkende Effekt wurde ab einer Dosis von 1,5 Gramm festgestellt.
Seien Sich auch vorsichtig bei Nahrungsergänzungsmitteln, z.B. Kapseln mit Pflanzensterinen (Phytosterol, Beta-Sitosterin) – egal, ob als Produkt für die Prostata,die Blase oder zur Cholesterinsenkung. Die von Anbietern empfohlenen Tagesmengen sind sehr unterschiedlich und liegen zwischen 0,2 und 2,9 Gramm.
Hinweise werden oft nicht wahrgenommen
Mit Pflanzensterinen angereicherte Lebensmittel müssen gekennzeichnet sein:
- Hinweis "mit zugesetzten Pflanzensterinen/Pflanzenstanolen" in unmittelbarer Nähe der Bezeichnung des Lebensmittels.
- Hinweis, dass das Erzeugnis nicht für Personen bestimmt ist, die ihren Cholesterinspiegel im Blut nicht zu kontrollieren brauchen.
- Im selben Sichtfeld der Hinweis, dass die Aufnahme von mehr als 3 Gramm pro Tag an zugesetzten Pflanzensterinen vermieden werden sollte
- Hinweis, dass Patienten, die cholesterinsenkende Arzneimittel einnehmen, das Produkt nur unter ärztlicher Aufsicht verzehren sollten.
- Menge an zugesetzten Pflanzensterinen je 100 Gramm bzw. 100 Milliliter (im Zutatenverzeichnis)
- Gut sichtbarer Hinweis, dass das Erzeugnis für schwangere und stillende Frauen sowie für Kinder unter fünf Jahren nicht geeignet ist.
- Hinweis, dass für die Aufrechterhaltung des Carotinoidspiegels im Blut der regelmäßige Verzehr von Obst und Gemüse wichtig ist.
- Empfehlung, das Erzeugnis als Bestandteil einer ausgewogenen und abwechslungsreichen Ernährung zu verwenden, zu der zur Aufrechterhaltung des Carotinoidspiegels im Blut auch der regelmäßige Verzehr von Obst und Gemüse zählt.
- Definition der Portionsgröße (in Gramm oder Milliliter) unter Angabe der Menge an Pflanzensterinen, die in der Portion enthalten sind
Verschiedenen Untersuchungen zufolge, unter anderem der Verbraucherzentralen und des Bundesinstituts für Risikobewertung, verzehren auch häufig Familienmitglieder, die gar keinen erhöhten Cholesterinspiegel haben, die mit Pflanzensterinen angereicherte Margarine – sogar Kinder.
Selten wird der Verzehr solcher speziellen Lebensmittel mit dem Arzt oder der Ärztin besprochen, auch die Warn- und Gebrauchshinweise sind kaum bekannt. Und ein hoher Anteil der Befragten verzehrt die Produkte, ohne einen erhöhten Cholesterinspiegel zu haben, also zur Vorbeugung.
Lebensmittel mit Pflanzensterin-Zusatz brauchen eine Zulassung
Produkte mit Pflanzensterin-Zusatz (außer Nahrungsergänzungsmittel) gehören zu den so genannten "Neuartigen Lebensmitteln", da ihnen Pflanzensterine in isolierter Form und in Mengen, die für Lebensmittel untypisch sind, beigefügt werden. Zudem wurden sie vor dem Inkrafttreten der Novel-Food-Verordnung noch nicht als Lebensmittel in der EU verwendet. Die Verordnung schreibt vor, dass derartige Lebensmittel ein Prüf- und Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen, bevor sie auf den Markt kommen.
In der Europäischen Union ist heute bereits eine breite Palette von Lebensmitteln mit Zusatz von Pflanzensterinen zur Vermarktung zugelassen ‒ zum Beispiel Salat- und Gewürzsoßen, milch-, joghurt- und käseartige Erzeugnisse, Sojagetränke, Fruchtgetränke auf Milchbasis und Roggenbrot. Weitere Anträge sind gestellt. Die Zulassungen können Sie bei der EFSA einsehen, ebenso die aktuell laufenden Anträge.