Das Wichtigste in Kürze:
- Online-Verkäufer von Lebensmitteln müssen in ihrem Shop dieselben Informationen liefern, die man auch auf den Verpackungen und im Supermarkt findet. Ausnahme: Das Mindesthaltbarkeitsdatum.
- Achten Sie darauf, ob der Shop die angebotenen Waren auch wirklich mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Informationen präsentiert. Andernfalls sollten Sie sich beim Anbieter beschweren oder den Verstoß einer Verbraucherzentrale melden.
- Einige Siegel weisen den Anbieter als amtlich überwachten Betrieb aus.
- Seien Sie vorsichtig bei Angeboten zu Nahrungsergänzungsmitteln.
Gesetzlich vorgeschriebene Angaben
Lebensmittel, die Sie online kaufen, müssen dieselben Informationen enthalten wie die, die Sie auch auf den Verpackungen und im Supermarkt finden. Eine Ausnahme gilt für das Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum. Beides muss vor dem Kauf nicht ersichtlich sein. Folgende Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben:
- Die genaue Bezeichnung des Lebensmittels, zum Beispiel Roggen-Vollkornbrot.
- Die Zutatenliste einschließlich Mengenangaben bei den wertgebenden Zutaten, beispielsweise Erdbeeranteil bei einem Erdbeerjogurt.
- Deutlich hervorgehobene Hinweise auf Zutaten, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können, etwa Milchzucker oder Sellerie.
- Die Nettofüllmenge des Lebensmittels.
- Die Nährwertangaben: Hersteller verpackter Lebensmittel müssen den Kaloriengehalt und die 6 Nährstoffe Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker, Kohlenhydrate, Eiweiß und Salz angeben. Die Nährstoffgehalte sind immer bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter zu deklarieren. Bei sehr kleinen Verpackungen müssen sie die Nährwerte nicht angeben.
- Bei Lebensmitteln, die auf den Gehalt an bestimmten Nährstoffen wie Vitaminen, Mineralstoffen oder etwa Omega-3-Fettsäuren hinweisen, muss die dazugehörige Mengen angeben. Falls vorhanden müssen sie zudem den Bezug zur Tagesreferenzmenge nennen, so wie es die Lebensmittelinformationsverordnung vorschreibt. Beispiel: "enthält 80 Milligramm Vitamin C pro Becher, das entspricht 100 Prozent der Tagesreferenzmenge".
- Bei Nahrungsergänzungsmitteln muss die Menge der Nährstoffe angegeben werden, bezogen auf die tägliche Verzehrmenge (zum Beispiel 30 mg pro Tagesmenge). Für Vitamine und Mineralstoffe ist zusätzlich die Angabe der Menge der empfohlenen Referenzmenge (NRV) in Prozent Pflicht. Außerdem muss eine "täglich empfohlene Verzehrmenge" angegeben sein sowie der Hinweis, dass diese nicht überschritten werden darf. Auch der Satz "Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine vollwertige Ernährung" ist vorgeschrieben.
- Hinweis auf einen erhöhten Gehalt an Koffein. Bei Erfrischungsgetränken, die pro Liter mehr als 150 Milligramm Koffein enthalten, muss er lauten: "Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen". Zudem muss der Gehalt an Koffein in Milligramm je 100 Milliliter aufgeführt werden. Die Regelungen für den Koffeingehalt gelten nicht für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke auf der Grundlage von Kaffee oder Tee, wenn "Kaffee" oder "Tee" in der Bezeichnung steht. Das ist beispielsweise bei Eistee der Fall.
- Ein eventuell vorhandener Alkoholgehalt (kennzeichnungspflichtig auf der Verpackung ab 1,2 Volumenprozent).
- Der Preis inklusive des Grundpreises.
- Gegebenenfalls besondere Anweisungen für die Verwendung und Aufbewahrung (zum Beispiel Temperaturangaben für kühlpflichtige Lebensmittel).
Lebensmittel-Einkauf im Internet - worauf Sie noch achten sollten
Anders als im Supermarkt hat beim Angebot frischer Produkte übers Internet ein Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum wenig Sinn. Dagegen sind Hinweise wie "nach Lieferung noch mindestens 3 Monate haltbar" nützlich.
Selbstverständlich gelten auch für den Online-Verkauf von Lebensmitteln die allgemeinen Regeln fürs Internet-Shopping. Allerdings: Für frische Produkte mit kurzer Haltbarkeit gibt es kein Widerrufs- und Rückgaberecht.
Wer Nahrungsmittel im Internet anbietet, kann auf einfache Art Seriosität beweisen: indem er neben seinen Kontaktdaten (keine Postfachadresse!) seine Registrierungsnummer als Händler und die zuständige Kontrollbehörde (Lebensmittelüberwachung) nennt.
Das bedeuten die vier Siegel
Die Siegel "Trusted Shops", "internet privacy standards", "EHI Geprüfter Online-Shop" und "TÜV Süd s@fer shopping" können deutsche Anbieter nur erwerben, wenn sie sich vorschriftsgemäß bei ihrer örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörde haben registrieren lassen. Damit können sie sich gegenüber Verbraucher:innen gegenüber als amtlich überwachter Betrieb identifizieren.
Allerdings geben die genannten Siegel keinerlei Auskunft über die Qualität von Lebensmitteln. Zumindest bedeuten sie aber, dass der jeweilige - deutsche - Online-Betrieb im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit nach denselben Kriterien überwacht wird wie der herkömmliche Supermarkt.
Seien Sie vorsichtig bei Nahrungsergänzungsmitteln
Generell mit Vorsicht zu genießen sind all die blumigen Versprechen zur Wirkung von Nahrungsergänzungsmitteln. Gerade in diesem Bereich tummeln sich Scharlatane zuhauf. Und manche Produkte sind auch echt gefährlich, z.B. weil illegale Substanzen, gefährliche Pflanzenstoffe oder gar Doping relevante Stoffe enthalten sind - teilweise ohne diese überhaupt anzugeben.
In unserem Fakeshop-Finder können Sie grundsätzlich prüfen, ob ein Shop seriös ist.