Doppelte Böden, riesige Kartonagen oder viel Luft in der Verpackung – um größere Füllmengen vorzutäuschen, greifen Hersteller tief in die Trickkiste. Zudem verringern Produzenten gerne die Füllmengen ihrer Produkte oder sparen an Zutaten, reduzieren aber nicht immer den Preis.
Mogelpackungen bei Lebensmitteln
Um mehr Inhalt vorzugaukeln, umgeben Lebensmittelhersteller ihre Produkte oftmals mit unverhältnismäßig viel Luft, doppelten Böden, großen Deckeln, dicken Wandungen oder schlicht überdimensionierten Umkartons. Laut Mess- und Eichgesetz sind solche Täuschungsmanöver verboten.
Doch im Gesetz fehlen konkrete Bestimmungen, ab wann eine Mogelpackung vorliegt, also eine Packung eine größere Füllmenge vortäuscht als sie in Wirklichkeit enthält. Lediglich ein Anhaltswert einer Verwaltungsrichtlinie gibt vor, dass nicht mehr als 30 Prozent Luft in der Packung sein sollten. Zwar untersagt auch das Lebensmittelrecht, die Lebensmittelinformationsverordnung, irreführende Informationen über Lebensmittel einschließlich der Menge, doch bei Reklamationen muss immer der Einzelfall beurteilt werden.
Nicht jede übergroße Lebensmittel-Verpackung ist verboten. So liegt zum Beispiel keine Täuschung vor, wenn Sie mit einem Missverhältnis zwischen Inhalt und Umfang der Verpackung rechnen können. Zum Beispiel, wenn der Inhalt von außen gut tastbar ist, Verpackungen durchsichtig sind oder ein Sichtfenster haben. Pralinenpackungen dürfen so gestaltet sein, dass das Volumen der Verpackung sechsmal so groß ist wie das Gewicht der Praline. Beispiel: Wiegt die Praline 10 Gramm, darf sie von einer sechsmal so großen Verpackung (bis zu 60 Milliliter Verpackungsvolumen) umgeben sein.
Die schwammigen Bestimmungen und dadurch notwendigen Einzelfallprüfungen machen es schwer, Mogeleien schnell und wirkungsvoll zu unterbinden und unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden. Darum halten wir es für sinnvoll und notwendig, konkrete Regelungen zu erlassen und Gesetzestexte anzupassen, wonach jede Verpackung bis zum Rand oder zur Naht gefüllt sein sollte.
Ausnahmen sollten nur in nachweislich technisch bedingten Fällen mit einer Obergrenze von 30 Prozent Freiraum in der Packung zugelassen sein. Dies würde den Vollzug durch die Eichbehörden vereinfachen und Verbraucher:innen wirksam vor "Luftnummern" schützen.
Wehren sollten Sie sich trotzdem! Wenn Sie den Verdacht hegen, ein Lebensmittel in einer "Mogelpackung" gekauft zu haben, wenden Sie sich an:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass Hersteller Verpackungen mit Warnhinweisen kennzeichnen müssen, wenn ein Produkt weniger Inhalt enthält, der Preis aber geblieben oder gar gestiegen ist oder die Zusammensetzung verändert wurde. Mindestens sechs Monate lang soll dieser Hinweis auf der Verpackung sein, so die Forderung. Aktueller Aufhänger ist, dass Händler in Frankreich seit dem 1. Juli 2024 am Regal auf derartige Mogelpackungen hinweisen müssen.
Ärgerlich für Verbraucher:innen - belastend für die Umwelt
Eine Studie im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) – veröffentlicht im September 2021 – hat ergeben, dass jedes Jahr 1,4 Millionen Mülltonnen in Deutschland eingespart werden könnten, wenn Hersteller auf überdimensionierte Luft-Verpackungen verzichten würden. Werden Produkte hinzu gerechnet, die nicht notwendige Verpackungen haben, erhöht sich diese Zahl sogar auf knapp 3 Millionen Mülltonnen mit 240 Litern Fassungsvermögen. Strengere gesetzliche Regeln könnten einige Verpackungen um bis zu 27 Prozent schrumpfen lassen.
Es fallen keineswegs nur Verpackungen von Lebensmitteln auf. Ob Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel, Haushaltsreiniger oder Waschpulver: Unternehmen zeigen sich beständig immens kreativ, mit den Umhüllungen und Größen ihrer Produkte zu flunkern. Denn Werbestrategen wissen, dass von der Größe der Verpackung auf deren Inhalt geschlossen und erfahrungsgemäß zu größeren Packungen gegriffen wird. Doch überdimensionierte Verpackungen mit großen Lufträumen führen nicht nur zu Ärger, sie erzeugen außerdem vermeidbare Abfälle und Treibhausemissionen.
Die Verbraucherbeschwerden über Tricksereien mit Verpackungsgrößen häufen sich. Dadurch haben die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale Hamburg keine Schwierigkeiten, jeden Monat neue "Mogelpackungen" vorzustellen.