Wer darf das EU-Bio-Logo verwenden?
Alle verpackten Bio-Lebensmittel, die innerhalb der EU produziert werden, müssen das EU-Bio-Logo tragen. Alle Bio-Lebensmittel, die aus Drittländern in die EU eingeführt werden, können das EU-Bio-Logo freiwillig tragen. Auch unverpackte Bio-Produkte können auf freiwilliger Basis mit dem Bio-Logo gekennzeichnet werden. Doch wird das EU-Bio-Logo verwendet, so müssen folgende Produktions- und Haltungsstandards eingehalten werden:
- Die Zutaten stammen mindestens zu 95 Prozent aus ökologischem Landbau.
- Es wird keine Gentechnik genutzt.
- Tiere werden artgerechter gehalten.
- Es werden keine organisch-synthetischen Pflanzenschutz- und chemisch-synthetischen Düngemittel verwendet.
- Die Codenummer der zuständigen Kontrollstelle ist gut sichtbar ("im Sichtfeld des EU-Bio-Logos") angegeben.
Auch die Herkunft aller Zutaten eines Lebensmittels muss im Sichtfeld des EU-Logos angegeben sein: "EU Landwirtschaft", "Nicht EU-Landwirtschaft" oder "EU-/Nicht EU-Landwirtschaft". Stammen 98 Prozent der Zutaten eines Produktes aus einem Mitgliedsland (zum Beispiel aus Deutschland), so kann auch das Land genannt werden, beispielsweise "deutsche Landwirtschaft".
Die Bio-Vorschriften gelten nicht für
- Erzeugnisse aus der Jagd oder der Fischerei wildlebender Tiere,
- Kosmetik,
- Arzneimittel und
- sogenannte Umstellungsprodukte (Erzeugnisse aus Betrieben, die gerade erst eine biologische Erzeugung eingeführt haben).
Solche Produkte dürfen das EU-Bio-Logo nicht verwenden.
Was verrät die Codenummer auf Bio-Produkten?
Die Codenummer auf Bio-Produkten gibt Käufern Aufschluss über die zuständige Öko-Kontrollstelle des jeweiligen Produktes. Die Codenummern sind immer gleich aufgebaut. Beispiel: DE-ÖKO-000. Die Codenummer beginnt stets mit dem Kürzel des Mitgliedsstaates. Daran schließt sich das Wort "Bio" oder "Öko" (in der jeweiligen Sprache) an. Die Ziffern am Ende der Codenummer zeigen die Referenznummer der Kontrollstelle an.
Eine Übersicht über in Deutschland zugelassene Öko-Kontrollstellen finden Sie auf dem Portal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Das deutsche Bio-Siegel
Schon vor Einführung des Europäischen Bio-Logos im Jahr 2010 gab es in Deutschland das sechseckige deutsche Bio-Siegel. In seinen Anforderungen ist das deutsche Bio-Siegel mit dem EU-Bio-Logo vergleichbar. Der Unterschied zum EU-Bio-Logo: Das Deutsche Bio-Siegel ist eine freiwillige Kennzeichnung. Da aber in Deutschland das Deutsche Bio-Siegel bei Verbrauchern bekannt ist, kann es auch weiterhin gemeinsam mit dem Europäischen Logo verwendet werden.
Kennzeichnung von Bio-Produkten: Symbole von Anbauverbänden
Neben diesen beiden Standardsiegeln vergeben deutsche Bio-Verbände eigene Bio-Label. Die Kriterien hierfür sind meist strenger und gehen über die Anforderungen für das EU-Bio-Logo hinaus. Ausgezeichnete Produkte müssen aber zusätzlich auch das einheitliche EU-Bio-Logo tragen.
Deutsche Öko-Anbauverbände, die Siegel für ökologisch erzeugte Produkte vergeben, sind zum Beispiel "Bioland", "Naturland", "Biokreis", "Eco vin", "Biopark", "Demeter", "Gäa", "Ecoland" oder "Verbund Ökohöfe".
Deutschland gilt weltweit als der zweitgrößte Absatzmarkt für Bioprodukte. Aber nur ca. 14 Prozent der deutschen Landwirte wirtschaften gemäß der EU-Öko-Verordnung. Das bedeutet, dass viele Bio-Lebensmittel, die im Lebensmittelhandel angeboten werden, nicht aus Deutschland stammen. So kommen insbesondere Obst und Gemüse häufig aus dem Ausland.
Tipp: Achten Sie unbedingt auf die Herkunft der Bio-Lebensmittel.