Influencer kennzeichnen selten Werbung
In einer EU-weit abgestimmten Untersuchung hat das Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation Network) Social-Media-Profile von Influencer:innen überprüft. Die beteiligten Behörden und Verbände wollten wissen, ob Influencer-Werbung in sozialen Medien ausreichend als solche gekennzeichnet wird. Insgesamt hat das Verbraucherschutz-Netzwerk 576 Influencer:innen untersucht. Die Prüfung umfasste dabei Profile auf den großen Plattformen Instagram, TikTok, YouTube, Facebook, X (ehemals Twitter), Snapchat und Twitch. Von den untersuchten Influencer:innen hatten 82 über eine Million Follower, 301 bewegten sich zwischen 100.000 und einer Million Followern und 73 zwischen 5.000 und 100.000 Followern. Thematisch sind die überprüften Influencer:innen hauptsächlich in den Bereichen Mode, Lifestyle, Schönheit, Ernährung und Lebensmittel, Sport sowie Gaming aktiv.
- 97 % der untersuchten Influencer:innen veröffentlichen regelmäßig Inhalte mit kommerziellem Hintergrund auf ihren Profilen. Doch nur etwa 20 % von ihnen kennzeichnen diese konsequent als Werbung. Den geschäftlichen Zweck einer Handlung zu verheimlichen, gilt nach der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken als Irreführung.
- In 173 der überprüften Profile (30 %) war kein ausreichendes Impressum vorhanden.
- 78 % der überprüften Influencer:innen übten eine gewerbliche Tätigkeit aus; jedoch waren nur 36 % auf nationaler Ebene als Händler registriert.
- 40 % der Influencer:innen bewarben ihre eigenen Produkte, Dienstleistungen oder Marken, zwei Drittel davon (60 %) legten die Werbung nicht konsequent offen.
- 44 % hatten eigene Websites, die Mehrzahl von ihnen konnte direkt über diese Sites verkaufen - so die EU-Kommission.
Verstärkte Kontrollen allein reichen nicht
Verbraucher:innen haben ein Recht auf sichere Lebensmittel. Um sie bei Nahrungsergänzungsmitteln besser vor Gesundheitsgefahren und Täuschung zu schützen, fordern die Verbraucherzentralen über verstärkte amtliche Kontrollen hinaus
- Nahrungsergänzungsmittel vor dem ersten Inverkehrbringen auf ihre Sicherheit, die Kennzeichnung und die Werbeaussagen zu überprüfen.
- ein öffentlich zugängliches Verzeichnis aller angezeigten Nahrungsergänzungsmittel.
- die Einrichtung einer Meldestelle für unerwartete (Neben-) Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln.
- Höchstmengenregelungen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln wie es sie in einigen EU-Ländern bereits gibt sowie
- eine Positivliste für "sonstige Stoffe" wie Pflanzenzubereitungen (Botanicals) in Nahrungsergänzungsmitteln.
Mehr dazu:
Nahrungsergänzungsmittel und ihre Vertriebswege
Fake-Rezensionen in Onlineshops – Nahrungsergänzungen sind betroffen
Werbung mit Gesundheit - meist zu viel versprochen
Positionspapier der Verbraucherzentralen
FAQs Influencer-Marketing, Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, Stand: 04.03.2024
Quellen:
Europäische Kommission (2024): Screening von Kommission/Verbraucherschutzbehörden: Influencer kennzeichnen selten Werbung. Stand: 14.02.2024
Umweltbundesamt (2024): Social Media: Vier von fünf Influencer*innen verstoßen gegen Kennzeichnungspflicht. Werbung oft nicht ausreichend gekennzeichnet. Stand: 14.02.2024
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2018): Online-Handel mit Lebensmitteln: Europaweite Aktion spürt rund 800 auffällige Webseiten auf. BVL koordinierte "eFood" für Deutschland, Stand: 23.02.2018 (abgerufen am 14.02.2024)
BVL (2019): eCommerce of Food 2019. International Conference on Trends and Official Control. 24.-26.06.2019. Alle Vorträge. (abgerufen am 14.02.2024)
EU-Kommission: Online offered food (2017) (abgerufen am 14.02.2024)
EU-Kommission: Die erste europaweite Kontrollaktion zu Lebensmittelangeboten aus dem Internet (The first EU coordinated control plan on online offered food products), Stand: 15.02.18 (abgerufen am 14.02.2024)
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2018): Stark, schlank, potent? – Augen auf beim Onlinekauf von Nahrungsergänzungsmitteln. BVL gibt Tipps zum sicheren Einkauf im Internet (abgerufen am 14.02.2024)
The EU Food Fraud Network and the System for Administrative Assistance - Food Fraud. Annual Report 2018, abgerufen am 14.02.2024
The EU Food Fraud Network and the System for Administrative Assistance - Food Fraud. Annual Report 2019, abgerufen am 14.02.2024
The EU Food Fraud Network and the System for Administrative Assistance - Food Fraud. Annual Report 2020, abgerufen am 14.02.2024
BVL: Onlinehandel braucht neue Regelungen. Stand: 24.03.2022 (abgerufen am 14.02.2024)
EU-Kommission: Verbraucherschutz: Manipulative Praktiken bei 148 von 399 untersuchten Online-Shops. Pressemitteilung vom 30.01.2023 (abgerufen am 14.02.2024)