Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe nicht weiter verschleppen
Gesetzliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe stehen auch mehr als 20 Jahre nach Einführung der EU-Richtlinie über Nahrungsergänzungsmittel weiterhin aus. Deshalb sind andere europäische Länder, wie Frankreich, Dänemark und Italien bereits tätig geworden und haben nationale Regeln erlassen. Denn hoch dosiert können Nahrungsergänzungsmittel vielfältige, teils schwere Gesundheitsschäden haben. Deutschland sollte hier kein Schlusslicht sein. Trotzdem, wir brauchen dringend EU-weit altersabhängige Höchstmengen.
Positivliste für andere Stoffe als Vitamine und Mineralstoffe
Jedes Jahr kommen zahlreiche neue Stoffe auf den Markt, wie Pflanzenextrakte, die Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt werden. Ihre Wirksamkeit ist oftmals nicht belegt. Für sie gibt es keine Qualitätsstandards. Verbraucher:innen geben hier nicht nur Geld für leere Versprechen aus. Manche Produkte können auch ernsthafte Neben- und Wechselwirkungen verursachen. Die vom Bundesinstitut für Risikobewertung vorgeschlagenen Warnhinweise für einzelne Stoffe sollten verpflichtend werden.
Unternehmen sollten bereits vor Markteintritt nachweisen müssen, dass ihre Produkte wirksam und unbedenklich sind. Produkte, die nicht sicher sind und deren Wirkung nicht belegt ist, dürften gar nicht erst auf den Markt gelangen. (Bisher gibt es nur eine Anzeigepflicht und auch die wird nicht immer ernst genommen.) Der vzbv fordert daher eine Positivliste für diese "sonstigen Stoffe". Die Verbots- bzw. Prüfliste der Anreicherungsverordnung (1925/2006) halten vzbv und Verbraucherzentralen nicht für das richtige Instrument, um die bestehende Lücke zu schließen.
Effektive Kontrollen des Internethandels
Vor allem im Internet werden problematische, teils gesundheitsschädliche Produkte vertrieben. Das belegen die Untersuchungen der Verbraucherzentralen und der Lebensmittelüberwachung. Kommunale Behörden sind häufig bei der Überwachung neuartiger Betriebsformen überfordert. Ein abgestimmtes Vorgehen zur Überwachung von Onlineshops innerhalb der EU-Mitgliedstaaten fehlt. Der vzbv und die Verbraucherzentralen begrüßen daher die Forderung nach wirksameren Kontrollen in der EU.
Sie unterstützen die Forderung des Präsidenten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Friedel Cramer vom 24. März 2022, der sich eine "Anpassung bestehender Rechtsvorschriften und Strukturen wünscht, um dem stetig wachsenden Internethandel mit Lebensmitteln [...] gerecht zu werden." Seine Aussage „Zur Durchsetzung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Onlinehandel fehlen noch immer notwendige Regelungen und Instrumente“ zeigt deutlich die skandalösen Defizite gerade auch für Nahrungsergänzungsmittel.
Die Forderungen / Position der Verbraucherzentralen im Detail: Nahrungsergänzungsmittel sicher regulieren
Quellen:
Onlinehandel braucht neue Regelungen. BVL-Cramer plädiert: EU-Referenzzentrum für eCommerce Kontrolle schaffen. BVL-Pressemitteilung vom 24.03.2022 (abgerufen am 06.03.2024)