Nahrungsergänzungsmittel endlich besser regulieren

Stand:
Die gesetzlichen Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel und insbesondere die Kontrollen im Internethandel sind für den gesundheitlichen Verbraucherschutz nicht ausreichend. Die Bundesregierung darf sich nicht auf die EU verlassen, sondern muss selber Verantwortung übernehmen.
Ein Ordner mit der Beschriftung Nahrungsergänzungsmittel sowie ein Paragrafenzeichen und eine Waage.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verbraucher:innen sind nicht ausreichend vor unsicheren und unwirksamen Produkten geschützt.
  • vzbv und Verbraucherzentralen fordern altersabhängige Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe und eine Positivliste für andere Stoffe als Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.
  • Die vom Bundesinstitut für Risikobewertung vorgeschlagenen Warnhinweise für einzelne Zutaten und Nährstoffe sollten verpflichtend werden.
  • Wirksamere Kontrollen des Internethandels sind lange überfällig.
Off

Der Antrag der Koalitionsfraktionen, der am 20.05.2021 im Bundestag beschlossen wurde, schützt Verbraucher:innen nicht ausreichend vor potenziell gesundheitsgefährdenden und unwirksamen Nahrungsergänzungsmitteln. Die neue Bundesregierung muss endlich tätig werden, statt die Verantwortung weiter auf EU-Ebene zu schieben. Das lukrative Geschäft mit den Nahrungsergänzungsmitteln muss endlich reguliert werden.

Superfood fürs Immunsystem, Vitamin D gegen Coronaviren, Mineralstoffe für Schönheit von innen - glaubt man Werbeaussagen, können Nahrungsergänzungsmittel wahre Wunder bewirken. Doch oft ist die versprochene Wirkung vieler Produkte nicht nachgewiesen. Hoch dosiert können sie ernste Nebenwirkungen haben.

Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe nicht weiter verschleppen

Gesetzliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe stehen auch mehr als 20 Jahre nach Einführung der EU-Richtlinie über Nahrungsergänzungsmittel weiterhin aus. Deshalb sind andere europäische Länder, wie Frankreich, Dänemark und Italien bereits tätig geworden und haben nationale Regeln erlassen. Denn hoch dosiert können Nahrungsergänzungsmittel vielfältige, teils schwere Gesundheitsschäden haben. Deutschland sollte hier kein Schlusslicht sein. Trotzdem, wir brauchen dringend EU-weit altersabhängige Höchstmengen.

Positivliste für andere Stoffe als Vitamine und Mineralstoffe

Jedes Jahr kommen zahlreiche neue Stoffe auf den Markt, wie Pflanzenextrakte, die Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt werden. Ihre Wirksamkeit ist oftmals nicht belegt. Für sie gibt es keine Qualitätsstandards. Verbraucher:innen geben hier nicht nur Geld für leere Versprechen aus. Manche Produkte können auch ernsthafte Neben- und Wechselwirkungen verursachen. Die vom Bundesinstitut für Risikobewertung vorgeschlagenen Warnhinweise für einzelne Stoffe sollten verpflichtend werden.

Unternehmen sollten bereits vor Markteintritt nachweisen müssen, dass ihre Produkte wirksam und unbedenklich sind. Produkte, die nicht sicher sind und deren Wirkung nicht belegt ist, dürften gar nicht erst auf den Markt gelangen. (Bisher gibt es nur eine Anzeigepflicht und auch die wird nicht immer ernst genommen.) Der vzbv fordert daher eine Positivliste für diese "sonstigen Stoffe". Die Verbots- bzw. Prüfliste der Anreicherungsverordnung (1925/2006) halten vzbv und Verbraucherzentralen nicht für das richtige Instrument, um die bestehende Lücke zu schließen.

Effektive Kontrollen des Internethandels

Vor allem im Internet werden problematische, teils gesundheitsschädliche Produkte vertrieben. Das belegen die Untersuchungen der Verbraucherzentralen und der Lebensmittelüberwachung. Kommunale Behörden sind häufig bei der Überwachung neuartiger Betriebsformen überfordert. Ein abgestimmtes Vorgehen zur Überwachung von Onlineshops innerhalb der EU-Mitgliedstaaten fehlt. Der vzbv und die Verbraucherzentralen begrüßen daher die Forderung nach wirksameren Kontrollen in der EU.

Sie unterstützen die Forderung des Präsidenten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Friedel Cramer vom 24. März 2022, der sich eine "Anpassung bestehender Rechtsvorschriften und Strukturen wünscht, um dem stetig wachsenden Internethandel mit Lebensmitteln [...] gerecht zu werden." Seine Aussage „Zur Durchsetzung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Onlinehandel fehlen noch immer notwendige Regelungen und Instrumente“ zeigt deutlich die skandalösen Defizite gerade auch für Nahrungsergänzungsmittel.   

Die Forderungen / Position der Verbraucherzentralen im Detail: Nahrungsergänzungsmittel sicher regulieren
 

Quellen:


Onlinehandel braucht neue Regelungen. BVL-Cramer plädiert: EU-Referenzzentrum für eCommerce Kontrolle schaffen. BVL-Pressemitteilung vom 24.03.2022 (abgerufen am 06.03.2024)

Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!