Das Wichtigste in Kürze:
- Ansprechpartner:in für Forderungen ist in diesen Fällen nicht die Airline, sondern der Bund.
- Voraussetzung für Ansprüche: Man sollte rechtzeitig vor Ort gewesen sein.
- Es können Ansprüche für den Flugpreis, neu entstandene Flugkosten und/oder Verpflegung, Unterkunft und ähnlicher Kosten bestehen.
Wer ist für Verzögerung verantwortlich?
Verpassen Sie den gebuchten Flug, weil sich die Sicherheitskontrollen verzögern, ist die Airline nicht die Ansprechpartnerin für mögliche Forderungen: Die Sicherheitskontrollen obliegen der Bundespolizei, die diese häufig an private Firmen auslagert. Auf Verzögerungen bei den Kontrollen haben die Fluggesellschaften nämlich keinen Einfluss - mögliche Ansprüche können dann nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden.
Sollten hingegen Warteschlangen beim Einchecken den verpassten Flug verursacht haben, wäre die Airline zuständig. Welche Ansprüche Sie z.B. in Folge dessen bei einem verpassten Anschlussflug durch Verspätung haben, haben wir in einem anderen Beitrag genauer ausgeführt.
Rechtzeitig an der Sicherheitskontrolle?
Ansprüche setzen zunächst grundsätzlich voraus, dass Sie sich rechtzeitig an der Sicherheitskontrolle eingefunden haben. Was dabei als "rechtzeitig" gilt, lässt sich jedoch nicht generell definieren und ist im Zweifel eine Einzelfallentscheidung. In einem konkreten Fall wurden z. B. das Erscheinen 90 Minuten vor Ende der Boardingzeit von einem Gericht als ausreichend betrachtet, in einem anderen Fall genügten wiederum 55 Minuten nicht. Anhaltspunkte können die Empfehlungen des Flughafenbetreibers oder Vorgaben der Fluggesellschaft sein.
Mögliche Ansprüche
Waren Sie rechtzeitig an der Sicherheitskontrolle und verpassen Sie aufgrund einer Verzögerung der Kontrolle Ihren Flug, bestehen unter Umständen Ansprüche auf Erstattung der daraus entstanden Kosten. Denn grundsätzlich können Sie bei einem verpassten Flug selbsttätig einen neuen Flug organisieren, wodurch Ihnen weitere Flugkosten entstehen würden. Das kann zudem bedeuten, dass Sie erst wesentlich später, zum Beispiel am nächsten Tag, fliegen können - somit können Kosten für Mahlzeiten und Getränke oder sogar Unterkunft entstehen. Alternativ könnten Sie auf den Flug verzichten und daher ggf. Anspruch auf Erstattung des ursprünglichen Flugpreises geltend machen. In einem ersten Schritt können Sie sich dazu an eine Bundespolizeidirektion wenden.