Bietet die Fluggesellschaft Ihnen eine Alternativbeförderung zu einem Flughafen an, der von der ursprünglichen Buchung abweicht, ist sie verpflichtet, entweder den Transfer zum ursprünglichen Zielflughafen am Endziel oder zu einem nahe gelegenen mit Ihnen zu vereinbarenden Zielort, z.B. einem Hotel, Ihrem Wohnsitz, einem Bahnhof oder Hafen zu organisieren.
Kommen wegen eines Problems mit einem Flug Ausgleichszahlungen in Betracht, ist für deren Höhe oft die Dauer der Verspätung am Endziel maßgeblich. Zur Berechnung dieses Zeitraums kommt es darauf an, wann Sie das Ziel Ihrer ursprünglichen Buchung bzw. den nachträglich vereinbarten Zielort erreicht haben.
In diesen Artikeln finden Sie weitere Informationen:
- Mein Flug war verspätet,
- Flug verpasst wegen Verspätung,
- Mein Flug war überbucht,
- Ich wurde auf einen anderen Flug umgebucht oder
- Mein Flug wurde annulliert
Reisepreisminderung bei Pauschalreisen
Bei einer Änderung des Zielflughafens im Rahmen einer Pauschalreise kann für die gesamte Dauer der Verzögerung der Reisepreis gemindert werden. Eine Orientierungshilfe zur Ermittlung des Prozentsatzes, den Sie gegebenenfalls vom Reiseveranstalter zurückverlangen können, finden Sie in einer ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln.