Das Wichtigste in Kürze:
- Mehrweg-Flaschen haben keine einheitliche Kennzeichnung, Einwegbehälter haben ein Pfand-Logo.
- Während bei Mehrweg die Höhe des Pfands unterschiedlich ist (meist 8 oder 15 Cent), werden auf Einweg-Verpackungen immer 25 Cent erhoben.
- Ein Markt kann die Rücknahme von Mehrwegflaschen verweigern, wenn er sie selbst nicht verkauft. Das ist bei Einwegbehältern so nicht erlaubt.
Mineralwasser und Erfrischungsgetränke werden zunehmend in Einweg-Kunststoff-Flaschen verkauft. Der Anteil an Mehrweg-Flaschen bei Mineralwasser hat sich in den vergangen 20 Jahren mehr als halbiert, von ehemals 93 Prozent (1991) auf knapp 43 Prozent (2020).
Ob Glasflasche, Getränkekarton, Aludose oder Plastikbehälter – mit oder ohne Pfand: Nach wie vor herrscht Verwirrung total. Wir zeigen, woran die verschiedenen Verpackungen zu erkennen sind, informieren über Ihre Kundenrechte bei der Rückgabe und geben Antworten auf Fragen zum Einweg-Pfand.
Kennzeichen für Mehrweg
Mehrweg-Flaschen erkennen Sie entweder an den folgenden Zeichen
und/oder an den Aufschriften: Leihflasche, Pfandflasche, Mehrweg, Mehrweg-Flasche. Mehrweg-Flaschen gibt es aus Glas und dem Kunststoff PET (Polyethylenterephthalat). Leider gibt es immer noch keine gesetzlich vorgeschriebene eindeutige Kennzeichnung für Mehrweg-Getränkeverpackungen, die Verbraucher/innen die Erkennung leichter macht.
Mehrweg kostet immer Pfand
Für Mehrweg-Flaschen muss man immer Pfand bezahlen – egal, welches Getränk darin abgefüllt ist. Wenn man die leere Flasche wieder im Geschäft abgibt, bekommt man das Pfandgeld zurück. Die leeren Flaschen werden zurück zum Abfüller gebracht. Dort werden die Flaschen gespült und können dann wieder mit einem Getränk befüllt werden.
Höhe des Mehrwegpfands
Das Pfand für Mehrweg-Flaschen – egal ob aus Glas oder PET – beträgt meist 15 Cent. Bei Bier-Mehrweg-Flaschen nur 8 Cent. Für Spezialflaschen – zum Beispiel Bügelflaschen – kann auch mehr Pfand genommen werden.
Probleme bei der Pfanderstattung
Das Verpackungsgesetz regelt, für welche Einweg-Getränkeverpackungen ein Pfand zu erheben ist und wie die Rücknahme zu erfolgen hat. Wenn Sie Probleme bei der Erstattung von Einwegpfand haben, nutzen Sie bitte diesen Musterbrief. Für Mehrweg-Getränkeverpackungen gelten diese Vorschriften nicht. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise.
Kassenbon als Beweismittel
Die Pfandhöhe und die Erstattung für Mehrweg-Flaschen sind zivilrechtliche Vereinbarungen. Grundsätzlich besagt ein solcher Vertrag, dass ein Händler, bei dem ein Pfand z.B. für eine Flasche hinterlegt wurde, bei der Rückgabe dieser Flasche das Pfand erstatten muss. In Zweifelsfällen können Sie den Kassenbon als Beweismittel nutzen, wenn der Händler das Pfand nicht herausgeben will.
Flaschenform kann entscheiden
Es entspricht jedoch langjähriger Praxis der meisten Geschäfte, das Pfand auch für Flaschen der von ihnen angebotenen Marken und Formen zu erstatten, wenn sie nicht dort gekauft wurden.
Eine Pflicht, das Pfand zu erstatten, besteht jedoch nicht, wenn Mehrweg-Flaschen zurückgegeben werden, die das Geschäft gar nicht im Angebot hat.
Bonsystem
Wird die Rücknahme über ein Bonsystem organisiert, so müssen nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW die Bons über den Ausstellungstag hinaus gültig sein.
Sollte Ihnen eine Flasche zerbrechen, ist dies für den Händler kein Grund, die Annahme eines Kastens mit der Erklärung zu verweigern, er nehme nur komplette Kästen zurück. Der Abzug des Pfandes für die zerbrochene Flasche ist gerechtfertigt, mehr jedoch nicht. Verkauft ein Händler nur Einzelflaschen z.B. am Kiosk, braucht er auch nur solche zurückzunehmen.
Mehrweg-Kästen garantieren nicht Mehrweg-Flaschen
Viele Verbraucher:innen verbinden Getränkekästen mit Mehrweg. Allerdings gibt es seit einigen Jahren ein spezielles System, das Einweg-Flaschen in Mehrwegkästen vertreibt. Prüfen Sie deshalb beim Kauf von Kästen z.B. bei Mineralwasser, welche Kennzeichen auf den Flaschen sind oder fragen Sie nach der Pfandhöhe für die Flaschen. Nur so können Sie sicher sein, ob Sie Einweg- oder Mehrweg-Flaschen kaufen.
Einweg-Flaschen in Mehrweg-Kästen tragen oft das Symbol PET-Cycle. Das Zeichen steht für Einweg und Recycling der Flaschen, nicht für Mehrweg und Wiederbefüllung.
Mehrweg-Flaschen leben länger
Mehrweg-Glasflaschen werden rund 50-mal wieder befüllt und können somit bis zu sieben Jahre im Umlauf sein. Die Mehrweg-Kunststoff-Flaschen schaffen mindestens 15 Umläufe. Auch wenn die Einweg-Verpackungen zurückgegeben und recycelt werden, bleibt es dabei: Für jedes Getränk muss eine neue Einweg-Verpackung produziert werden, die oft nach wenigen Zügen ausgetrunken ist und damit zu Abfall wird.
Mehrweg-Flaschen aus der Region: Ein Plus für die Umwelt
Mit Mehrweg-Flaschen, die in der Region abgefüllt wurden, sind Sie aus Umweltsicht immer auf der sicheren Seite. Egal ob Kunststoff- oder Glasflasche, gegenüber Einwegdosen und -flaschen haben diese Verpackungen deutliche Vorteile. Sie verbrauchen auf ihrem Lebensweg weniger Rohstoffe und Energie und tragen weniger zum Treibhauseffekt bei. Je kürzer die Transportentfernung ist, desto besser ist die Bilanz für die Mehrwegflasche.
Umweltflops: Einweg-Flaschen und Dosen
Einweg-Glasflaschen und Einwegdosen sind die ökologischen Schlusslichter. Von allen Getränkeverpackungen belasten sie das Klima am meisten, verbrauchen mehr Energie und verursachen mehr Abfall. Die Einwegverpackungen haben dazu beigetragen, dass die Mehrweganteile bei den Getränkeverpackungen – insbesondere für Erfrischungsgetränke und Mineralwasser – stark gesunken sind.
Einweg-Getränkeverpackungen mit Pfand: Daran sind sie zu erkennen
Einweg-Flaschen oder -Dosen, für die Pfand erhoben wird, müssen von den Herstellern deutlich lesbar und an gut sichtbaren Stellen als pfandpflichtig gekennzeichnet sein. Folgende Hinweise sind auf Einwegpfand-Verpackungen zu finden: Einwegpfand 0,25 Euro, Pfandflasche, PET-CYCLE oder das Zeichen der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG). Die meisten Abfüller kennzeichnen Einweg-Verpackungen mit dem DPG-Zeichen und einem EAN-Code (Strichcode).
Kennzeichen EINWEG oder MEHRWEG am Verkaufsregal
Das Verpackungsgesetz schreibt vor, dass der Handel im Geschäft mit deutlich sicht- und lesbaren Informationsschildern darauf hinweisen muss, ob es sich um EINWEG- oder MEHRWEG-Getränkeverpackungen handelt.
Pfandpflicht ausgeweitet
Seit dem 1. Januar 2024 sind auch Einwegkunstoffflaschen von Milch und Milchmischgetänken mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent sowie sonstige trinkbare Milcherzeugnisse bepfandet.
Die ohne Pfand
Weiterhin nicht bepfandet sind diätetische Getränke für Säuglinge und Kinder in Einwegflaschen.
Pfandfrei sind auch immer Getränkekartons oder Schlauchbeutel, weil sie wie die Mehrweg-Verpackungen als ökologisch vorteilhaft angesehen werden. Alle nicht bepfandeten Verpackungen gehören in die gelbe Tonne bzw. den gelben Sack (oder Wertstofftonne, wenn diese in Ihrer Kommune angeboten wird) oder in den Glascontainer.