Wie stelle ich eine Strafanzeige?
Eine Strafanzeige können Sie bei einer Polizeibehörde, einer Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht einreichen. Da meist jedoch die Polizei die Ermittlungen durchführt, empfiehlt es sich, die Anzeige direkt dort zu stellen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Sie kann schriftlich oder mündlich, teils auch per Telefon oder E-Mail erfolgen.
Wichtig ist die Beantwortung der W-Fragen: Wer hat was und wo getan? Und sofern bekannt: Wie und warum ist es passiert?
Welche Angaben muss ich machen?
Wenn Sie Anzeige erstatten, werden Sie voraussichtlich als Zeugin oder Zeuge befragt. Die Polizei notiert dabei wichtige Informationen, etwa:
- Ihre Personalien,
- Beschreibung des Sachverhalts aus Ihrer Sicht,
- Angaben zum Ort und zur Tatzeit,
- Name und Adresse des Täters oder eine möglichst genaue Beschreibung,
- Angaben zu Geschädigten, Verletzten und dem entstandenen Sachschaden,
- Angaben zu weiteren Zeuginnen oder Zeugen - sofern vorhanden.
Anschließend unterzeichnen Sie die Strafanzeige.
Werden Sie von der Polizei als Zeugin oder Zeuge vorgeladen, sind Sie gesetzlich nicht verpflichtet, dieser Vorladung zu folgen. Anders ist es, wenn Sie von der Staatsanwaltschaft vorgeladen werden.
Vor einer Zeugenvernehmung werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert. Sie werden ermahnt, die Wahrheit zu sagen und über die Folgen einer Falschaussage aufgeklärt. Fragen, durch deren Beantwortung Sie sich oder Angehörige belasten würden, müssen Sie nicht beantworten.
Kann ich eine Strafanzeige auch online stellen?
Um eine Anzeige zu erstatten, müssen Sie nicht ins Polizeirevier. Eine Anzeigenerstattung ist auch online und bundesweit an PC oder Handy möglich. Bei komplizierten Sachverhalten ist es jedoch ratsam, die nächste Polizeidienststelle aufzusuchen.
Wurde Ihr Account. etwa E-Mail, Social Media, Online-Anbieter oder Zahlungsdienstleister, gehackt oder Ihre Identität missbraucht, wenden Sie sich ebenfalls persönlich an die Polizei. Fragen Sie hier nach der Unterstützung im Bereich Cyber Crime.
Wurden Bankkarten, Kreditkarten oder andere Bezahlkarten gestohlen, kontaktieren Sie sofort den Sperr-Notruf +49116116. Lassen Sie die Karten sperren.
Was passiert, nachdem ich eine Strafanzeige erstellt habe?
Die Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, dem Verdacht nachzugehen. Es ist nicht möglich, eine Strafanzeige zurückzuziehen. Wurde Strafanzeige bei der Polizei gestellt, übermittelt diese den Sachverhalt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Sie entscheidet anhand der Ergebnisse der Ermittlungen, ob Anklage erhoben wird. Wird das Verfahren eingestellt, werden Sie darüber schriftlich informiert.
Welche Straftaten sollte ich anzeigen?
Über folgende exemplarische Sachverhalte sollten Verbraucher:innen die Polizei oder die Staatsanwaltschaft informieren (keine vollständige Aufzählung):
- Abzocke durch Handwerkernotdienste
Beispiel: Unseriöse Handwerksbetriebe nutzen eine Notlage ihrer Kund:innen aus. Sie verlangen einen sehr hohen Preis und setzen die Betroffenen unter Druck, direkt bar zu bezahlen. - Gehackte E-Mail-Konten
Beispiel: Kriminelle hacken sich in Ihr E-Mail-Postfach, um Spam-Mails zu verschicken. Häufig beinhalten die Mails einen gefälschten Link, auf den die Adressaten klicken und weitere Daten eingeben sollen (Phishing). - Falsche Gewinnversprechen am Telefon
- Betrug mit Kreditkarten, Vorkasse und Zahlungsdiensten
- Fake-Shops und unseriöse Shops
- Waren-Betrug
Beispiel: Kriminelle bestellen in Ihrem Namen Waren und lassen die Rechnungen an Sie schicken. Geliefert werden die Produkte an eine andere Adresse. - Identitätsmissbrauch im Internet
- Betrug auf Dating-Plattformen („Romance Scamming“)
- Phishing per Mail und per SMS und per Sprache
Beispiel: Kriminelle versuchen über gefälschte Internetseiten, E-Mails oder Kurznachrichten an Ihre persönlichen Daten zu gelangen. Interessant sind dabei alle Formen von Zugangsdaten. Oft geben sich die Tatpersonen als Bekannte, Bankangestellte oder andere Vertragspartner aus.
Mehr Informationen zu Phishing haben wir separat für Sie zusammengefasst. - Geldwäsche, Finanzagenten, Erpressung
- Betrug mit Jobs und (Ferien-)Wohnungen sowie Unterkünften