Das Wichtigste in Kürze:
- Mit einem Nachsendeauftrag können Sie sich Post an eine neue Adresse weiterleiten lassen.
- Er ist hilfreich bei Umzügen, Betreuungs- oder Sterbefällen.
- Der Nachsendeauftrag ist in der Regel kostenpflichtig, zeitlich befristet und erfasst nicht jede Sendungsart.
Nachsendeauftrag - was ist das und wie buche ich ihn?
Stellen Sie einen Nachsendungsauftrag bei einem Postunternehmen, wird die Post, die an eine alte Adresse gerichtet ist, stattdessen an einer neuen Adresse an. Das kann in vielen Situationen eine Erleichterung sein. So stellen Sie sicher, dass wichtige Dokumente und persönliche Sendungen ankommen.
Einen Nachsendeauftrag können Sie für Briefe in der Regel in der Filiale oder auch online bei Postunternehmen beantragen. Ein Nachsendeauftrag kann verschiedene Laufzeiten haben, etwa 6, 12 oder 24 Monate, und ist üblicherweise kostenpflichtig. Häufig bekommen Sie einen Rabatt, wenn Sie einen längeren Zeitraum buchen. Sie können den Nachsendeauftrag auch nachträglich regelmäßig verlängern. Das ist dann kostenpflichtig. Sollen auch Päckchen und Pakete weitergeleitet werden, können Sie dafür einen zusätzlichen Nachsendeservice buchen.
Wann eignet sich eine Nachsendung?
Wer umzieht, hat vieles zu organisieren. Dazu gehört auch, dafür zu sorgen, dass die Post an der neuen Adresse ankommt. Daher sollten Sie die Adressänderung wichtigen Vertragspartnern, Familie und Freunden im Voraus mitteilen. So können Briefe, Päckchen und Pakete von den Absendern direkt richtig adressiert werden und gelangen in der üblichen Versandzeit ohne Umweg an das gewünschte Ziel.
Sie sollten den Nachsendeauftrag am besten frühzeitig stellen. Die Deutsche Post AG zum Beispiel empfiehlt, den Antrag 2 bis 3 Wochen, mindestens aber 5 Werktage vor dem gewünschten Nachsendebeginn zu stellen. Dann werden Briefe erfasst, die an die alte Adresse gesandt werden. Sie werden mit der neuen Adressen versehen und an diese weitergeleitet. Der Brief kann dadurch ein paar Tage länger auf dem Weg sein und später an der neuen Adresse eintreffen.
Nicht nur für den Umzug, sondern auch im Sterbe- oder Betreuungsfall kann ein Nachsendeauftrag nützlich sein. So können sich Angehörige oder Betreuer:innen die Post zusenden lassen. Brauchen Sie die Nachsendung nicht mehr, müssen Sie die Vereinbarung gegenüber dem Postunternehmen auflösen.
Wann ist eine Nachsendung nicht möglich?
Achten Sie bei dem Nachsendeauftrag darauf, welche Sendungen durch den Auftrag an die neue Adresse nicht weitergeleitet werden können und informieren Sie sich beim jeweiligen Postunternehmen. Verfügt der Absender auf dem Umschlag "Nicht nachsenden" oder "Bei Umzug mit neuen Anschrift zurück" greift der Nachsendungsauftrag nicht.
Außerdem können einige Sendungsarten ausgeschlossen sein, zum Beispiel für
- Inlandsnachsendungen,
- Tageszeitungen,
- Magazine oder Expressendungen.
- Sendungen, die ins Ausland nachgesendet werden sollen. Für sie können noch weitere Einschränkungen gelten, etwa bei Wertbriefen oder Warensendungen. Diese Versandstücke werden im Falle des Umzugs an den Absender zurückgesandt.
Weicht der Versand von den üblichen Abläufen ab, kann es sein, dass sich die Sendung verzögert oder sie verloren geht. Wenn Sie wertvolle Post erwarten, sorgen Sie dafür, dass der Absender die neue Anschrift kennt und nutzt. Mieter:innen eines Postfachs sollten erfragen, was mit der Post passiert, die nicht nachgesandt wird. In Betracht kommt die Rücksendung an den Absender oder Lagerung der Post im Postfach, die dann abgeholt werden muss.
Gibt es eine Alternative zur Nachsendung?
Wer z.B. durch Weltreise, Urlaub, Kur oder Auslandsstudium nur vorübergehend abwesend ist, kann seine Post kostenpflichtig einlagern lassen. Unternehmen bieten bei diesem Lagerservice an, Briefe und andere Sendungen während Ihrer Abwesenheit sicher aufzubewahren. Auch den Lagerservice sollten Sie frühzeitig buchen. Er gilt für einen bestimmten Zeitraum und ist mit Kosten verbunden.
Denken Sie aber daran, dass Sie die gelagerte Post auch regelmäßig zur Kenntnis nehmen. Andernfalls verpassen Sie möglicherweise Fristen und riskieren damit einhergehende rechtliche Konsequenzen wie Vertragsverlängerungen, Vollstreckungs- oder rechtskräftige Verwaltungsbescheide.
Erfahren andere Postunternehmen oder Absender von meiner neuen Adresse?
Weil Post nicht nur von einem Unternehmen, sondern auch von regionalen Versanddienstleistern transportiert wird, stellt sich die Frage, wie eine weitgreifende Nachsendung erreicht wird. Die Deutsche Post zum Beispiel leitet bei einem Nachsendeauftrag die neue Adresse an andere Postunternehmen weiter, damit auch diese die Sendungen an die neue Adresse liefern. Wer damit nicht einverstanden ist, kann der Datenweitergabe widersprechen. Das kann jedoch dazu führen, dass wichtige Briefe nicht zugestellt werden.
Neben anderen Postunternehmen werden auch Absender, die zuvor Sendungen an die alte Adresse gesandt haben, regelmäßig mit den neuen Adressdaten versorgt, soweit Sie dies wünschen. Das kann dazu führen, dass Sie viel ungeliebte Werbung an die neue Adresse bekommen. Auch nachträglich können Sie hiergegen Widerspruch einlegen.
Informieren Sie sich beim jeweiligen Anbieter, ob und an wen die Daten weitergegeben werden. Verweigern Sie gegebenenfalls die Zustimmung oder widersprechen Sie bei Bedarf.
Teure Drittanbieter – Achtung bei Nachsendeaufträgen über das Internet
Achten Sie beim Nachsendeauftrag auf die konkrete Leistung des Anbieters und ob es sich hierbei tatsächlich um den Postdienstleister selbst handelt. Vergleichen Sie die Angebote genau.
Es gibt insbesondere im Internet teure Drittanbieter, die durch ihre Internetseiten den Anschein eines Postunternehmens erwecken, hohe Kosten verlangen und letztlich wenig bieten z.B. indem diese nur für Sie den Nachsendeauftrag beim eigentlichen Postdienstleister stellen.
Dieser Inhalt wurde von den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Thüringen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.