Das Wichtigste in Kürze:
- Beim Parkplatz-Sharing wird privater Parkraum mit anderen geteilt.
- Durch geteilte Parkplätze kann Parkraum effizienter genutzt werden.
- Über Apps für Parkplatz-Sharing können ungenutzte Parkplätze vermietet und für einen bestimmten Zeitraum angemietet werden.
- Für eine problemlose Nutzung von geteilten Parkplätzen sollten Sie beim Vermieten und Mieten einige Dinge beachten. Was genau, das erfahren Sie hier.
Was ist Parkplatz-Sharing?
Zum Bereich Immobilien-Sharing kann auch das sogenannte Parkplatz-Sharing gezählt werden. Die Idee dabei ist es, privaten Parkraum effizient zu nutzen. Dafür stellen Eigentümer:innen anderen ihre privaten (Park-)Flächen zum Parken zur Verfügung. Das kann eine zunächst nicht genutzte Baufläche sein oder auch das eigene Hausgrundstück.
Finden können sich Parkplatz-Suchende und Bietende beispielsweise in speziellen Apps für Parkplatz-Sharing. Dort können Sie einen privaten Parkplatz zum Teilen inserieren oder ihn darüber buchen.
Parkplatz-Sharing: Worauf Sie achten sollten
Wenn Sie einen Parkplatz mieten oder vermieten wollen, sollten Sie beim Parkplatz-Sharing einige Dinge berücksichtigen:
Wenn Sie Parkplätze vermieten: Gehört mir die Parkfläche?
Vorsicht ist geboten, wenn die Parkfläche nicht in Ihrem Eigentum ist. Das kommt vor allem bei privaten Anwohnerparkplätzen in Betracht. Denn die sind meist im Eigentum der Wohnungsvermietenden.
Ist das der Fall, muss eine Weitervermietung unbedingt vorher mit den Eigentümer:innen der Parkflächen abgesprochen werden. Eine Weitergabe der Mietsache ist sonst nicht erlaubt.
Vermieten Sie trotzdem, haften Sie für Schäden, die Untermieter:innen verursachen – und zwar unabhängig davon, ob diese den Schaden zu verschulden haben.
Aber auch, wenn Sie die Erlaubnis der Eigentümer:innen haben, die Parkfläche weiterzuvermieten, haften Sie für Schäden der Untermieter:in. Dann aber nur für verschuldete Schäden, also für Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.
Fragen Sie sich daher vorab, ob Sie sich diese sogenannte Dritthaftung aufbürden möchten.
Wenn Sie Parkplätze privat vermieten: Will regelmäßig Park-Sharing betreiben?
Vorsicht ist auch ab einer gewissen Regelmäßigkeit der Vermietung geboten. Denn dann kann es schnell dazu kommen, dass Sie als Unternehmer eingestuft werden.
Sie können einzelne Parkplätze dann teilen, wenn Sie keine Absicht haben, ein größeres Geschäft mit Parkplatz-Sharing aufzubauen. Sonst hätten Sie verschiedene Informationspflichten zu erfüllen, wie beispielsweise eine Widerrufsbelehrung. Zudem müssen Sie dann ein Gewerbe anmelden.
Wenn Sie Parkplätze mieten: Bis wann müssen Sie geteilten Parkplatz frei machen?
Wollen Sie einen Parkplatz mieten, sollten Sie beachten, dass einige Parkplatz-Sharing-Apps oder Online-Portale eine Strafgebühr berechnen, wenn Sie den geteilten Parkplatz verspätet verlassen. Die Rechtmäßigkeit dieser Strafgebühr ist aus Sicht der Verbraucherzentralen jedoch zweifelhaft.
Gleichzeitig kann für Vermietende durch zu spätes Verlassen der Parkflächen ein finanzieller Ausfall entstehen, wenn der Parkplatz dadurch nicht an jemand anderes weitervermietet werden kann.
Ein Widerrufsrecht kann jedoch freiwillig eingeräumt werden. Einige Apps für Parkplatz-Sharing schließen das Widerrufsrecht für Nutzer:innen, die sich nicht registriert haben, jedoch aus. Prüfen Sie daher zunächst die Vertragsbestimmungen der App für Parkplatz-Sharing, bevor Sie einen geteilten Parkplatz darüber buchen oder inserieren.
Ist Parkplatz-Sharing die Zukunft?
Wie sich das Parkplatz-Sharing entwickeln wird, bleibt abzuwarten. In immer mehr Städten wird der Begriff der „Verkehrswende“ mit Leben gefüllt. Parkplatz-Sharing kann eine gute Möglichkeit darstellen, um nicht genutzte, private Parkflächen effektiv zu nutzen.