Liest da jemand mit? Der Fernseher kennt Ihre Gewohnheiten und das Smartphone weiß, mit wem Sie sprechen. Um das Thema Datenschutz im Internet kommt niemand herum.
Von einem Gerät direkt zum anderen – alles gut
Helfer, die mit Bewegungsmeldern arbeiten (Orientierungslichter, Alarmanlagen, Herdabschaltautomatik) bergen keine Gefahr in Sachen Datenschutz. Auch nicht, wenn Regen- oder Helligkeitssensoren den Fenstermotoren etwas befehlen. Das Gleiche gilt für Systeme mit Fernbedienung über Funksignale, etwa LED-Leuchten oder Aufstehhilfen. Schließlich haben Sie nirgends Persönliches preisgegeben.
Selbst eine Bedienung über das Smartphone muss nicht gleich bedeuten, dass Sie im Internet unterwegs sind. Die Signale können sich auch vom Handy zum Fernseher übertragen, und zwar über Bluetooth. Auch Ihr hauseigenes Netzwerk (WLAN) kann solche Anweisungen an die Geräte weitergeben.
Der Fall Hausnotruf und Datenschutz
Der klassische Hausnotruf funktioniert über die Festnetz-Telefonleitung, also ohne Internet. Allerdings basiert das System darauf, dass der Anbieter Ihren Namen und Adresse sowie wichtige Gesundheitsdaten speichert. Seriöse Unternehmen behalten diese Informationen für sich und nutzen sie nicht, um Sie gezielt mit Werbung zu versorgen. Zudem schützen sie ihre Netzwerke vor Zugriffen von außen.
Datenschutz-Tipp: Lesen Sie die AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) und die Datenschutzbestimmungen in Ihren Unterlagen genau durch. Manche Anbieter weisen konkret darauf hin, dass sie Daten für Werbung erheben, in Nicht-EU-Länder schicken oder gar an Callcenter weiterleiten. Achten Sie darauf, die Daten Ihrer Kontaktpersonen nur mit deren Einverständnis an den Betreiber des Hausnotrufes weiterzugeben.
Datensicherheit: Wenn das Internet mit ins Spiel kommt
Viele digitale Helfer erhalten ihre Befehle über Apps auf dem Smartphone oder Tablet. Damit die Bedienung funktioniert, sammelt der Anbieter auf einem eigenen Server oder in einem großen Rechenzentrum (Cloud) viele Informationen über Sie und Ihr Haus – Daten, die Sie eingeben und solche, die das Gerät von selbst „aufsaugt“: wo Sie wohnen, wann Sie das Licht anschalten oder ob Sie zu Hause sind.
Beispiele: Saugroboter erstellen Navigationskarten Ihrer Räume und schicken diese über die App an die Cloud. Smarte Fernseher verraten dem Hersteller bzw. App-Anbieter, wann Sie einschalten und ob Sie lieber Tatort oder Komödien schauen. Und das Smartphone selbst? Nachrichtendienstleister leben davon, auf Ihre Kontaktliste zuzugreifen und Ihre Bilder, Videos und Textnachrichten zu verwerten.
Datenschutz-Tipp: Wenn eine Funktion keine Informationen von außen benötigt, sollte sie auch ohne Internetverbindung funktionieren – und ohne Cloud.
Zugriffsrechte sind gewünscht, aber kein Muss
Apps möchten auf möglichst viele Daten zugreifen. Notwendig ist das nicht unbedingt. Eine Wecker-App sollte mit Ihrer Kontaktliste nichts am Hut haben. Gerne gesehen sind solche Zugriffsrechte natürlich immer: Die gesammelten Daten sind für viele, mehr oder weniger vertrauenswürdige Personen und Firmen äußerst interessant – allein schon zu Werbezwecken.
Datenschutz-Tipp: Sie können einmal erteilte Berechtigungen auch manuell wieder abstellen bzw. entziehen. Es kann allerdings sein, dass einige Funktionen der App dann nicht mehr zur Verfügung stehen.
Wer stellt das Produkt her, und wer importiert es?
Unternehmen sollten vertrauenswürdig sein. Im Zweifel können Sie Informationen über Verstöße gegen den Datenschutz im Internet recherchieren. Stammen das Gerät und die App etwa aus Asien, speichern die Anbieter dort auch Ihre Daten. Deren Sicherheit lässt sich meist nicht mit der in der EU vergleichen. In der Datenschutzerklärung einer digitalen Armbanduhr steht zum Beispiel (auf Englisch), dass die Daten des Nutzers ausgelesen werden, ebenso die GPS-Koordinaten.