Warum keine Notfall-Jodtabletten für über 45-Jährige?
Über 45-Jährige bekommen im Katastrophenfall keine Jodtabletten. Der Grund: Bei Überschreitung der als sicher geltenden Gesamtzufuhr an Jod von 500 µg am Tag kann es insbesondere bei älteren Menschen mit einer funktionellen Autonomie der Schilddrüse schon nach einmaligen Verzehr zu einer jodinduzierten Hyperthyreose und damit unter Umständen zu einer lebensgefährlichen Entgleisung des Stoffwechsels kommen.
Dieses Risiko wird als problematischer angesehen, als die Gefahr einer möglichen Schilddrüsenkrebserkrankung in der Zukunft. Es gilt als sicher, dass bis zum Ausbruch einer solchen Erkrankung 30-40 Jahre vergehen.
Sonderfall Region Aachen
Die Region Aachen mit der Stadt Aachen, der Städteregion Aachen sowie den Kreisen Euskirchen, Heinsberg und Düren hat 2017 die Erlaubnis vom zuständigen NRW-Innenministerium erhalten, nicht erst im Fall eines Reaktorunfalls, sondern bereits vorbeugend Jodtabletten auszugeben. Bezugsberechtigte Bürger:innen (45 Jahre und jünger) konnten bzw. können Bezugsscheine beantragen und die Jodtabletten dann kostenlos in der Apotheke bekommen. Hintergrund ist die Sorge vor einem möglichen Unfall im störanfälligen belgischen Kernkraftwerk Tihange, unweit von Aachen.
Kein Schutz vor anderen radioaktiven Stoffen
Bei einem Störfall können auch weitere radioaktive Stoffe wie Cäsium oder Strontium freigesetzt werden, die ebenfalls schwere Erkrankungen (z.B. Krebs und Leukämie) verursachen können. Die Einnahme von Notfall-Jodtabletten schützt nicht gegen diese Substanzen und mögliche Folgeschäden.
Weitere Infos zur Jodblockade:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: Aktueller Hinweis zur Einnahme von Jodtabletten in Zusammenhang mit den Ereignissen in der Ukraine, Stand: 14.03.2022 (zuletzt abgerufen am 02.09.2024)
Einnahme von Jodtabletten als Schutzmaßnahme bei einem schweren Unfall in einem Kernkraftwerk – Kurzinformation des BM für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Stand: Januar 2022 (zuletzt abgerufen am 02.09.2024)
Bundesamt für Strahlenschutz: Ukraine: BfS verfolgt Lage in Kriegsregionen. Stand: 27.08.2024 (zuletzt abgerufen am 02.09.2024)
Kontaktadressen der zuständigen Landesbehörden