Das Wichtigste in Kürze:
- Cannabidiol (CBD) ist ein Bestandteil der Hanfpflanze.
- CBD in Lebensmitteln hat keine Zulassung als neuartiges Lebensmittel, CBD-Produkte dürften daher als Lebensmittel nicht verkauft werden.
- Die Sicherheit von Produkten mit CBD ist nicht ausreichend gewährleistet.
Lebensmittel mit Hanf liegen im Trend. In Drogerien, Supermärkten und Onlineshops sind mit dem Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) angereicherte Bonbons, Gummibärchen, Kekse, Brownies, Kaffee, Erfrischungsgetränke oder Kaugummis erhältlich. Ihren erhöhten CBD-Gehalt haben sie in der Regel durch den Zusatz entsprechender Öle oder Extrakte. Bei den meist in kleinen Fläschchen angebotenen CBD-Ölen handelt es sich in der Regel um Extrakte der Gesamtpflanze (inkl. Blüten und Stängel), sie werden hauptsächlich als Nahrungsergänzungsmittel verkauft.
Diese Produkte können jedoch gesundheitlich beeinträchtigende Mengen des psychoaktiven Stoffes Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten. Solche hohen, oral aufgenommenen THC-Dosen können u. a. zu Herzrasen, Bindehautreizung, "High-Gefühl" oder Niedergeschlagenheit führen. Außerdem meinen wir, dass die Produkte illegal im Handel sind.
Lebensmittel mit Hanfsamen und daraus gewonnenem Öl oder Mehl sind als traditionelle Zutaten für Lebensmittel in der Regel erlaubt. Für Tees dürfen die Hersteller auch die Hanfblätter verwenden.
CBD – Zulassung umstritten, gesundheitlich riskant
Aus Sicht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) müssen die Anbieter, bevor sie CBD-haltige Lebensmittel auf den Markt bringen, einen Antrag auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel ("Novel Food") stellen. Zulassungen als Novel Food liegen aber bislang nicht vor. Die Produkte dürften also gar nicht verkauft werden.
Ein weiterer Weg CBD-haltige Produkte auf den Markt zu bringen, wäre ein Antrag auf Zulassung als Arzneimittel. Dafür sind aber noch höhere Anforderungen notwendig.
Zwar hat CBD im Gegensatz zu THC keine berauschende (psychoaktive) Wirkung. Es sind jedoch zahlreiche unerwünschte Effekte bekannt:
- So kann CBD bei jedem Zehnten Schläfrigkeit und Benommenheit auslösen.
- Genauso häufig scheint CBD aber auch zum Gegenteil, also zu Schlaflosigkeit, Schlafstörungen und innerer Unruhe zu führen.
- Zudem sind Fragen zu Dosierung, Sicherheit und Wechselwirkungen noch nicht geklärt.
Die Verbraucherzentralen raten daher von einem Verzehr ab!
Verkauf trotz fehlender Zulassung
Den Verkauf von Lebensmitteln, also auch Produkten mit Cannabidiol, überwachen die jeweils zuständigen Landesbehörden. In manchen Bundesländern wurden Produkte vom Markt genommen.
Zum Teil werden CBD-Produkte auch als reine "Hanföle" deklariert, um der Novel-Food-Zulassung zu entgehen. Es handelt sich dann allerdings nicht um ein klassisches Hanföl aus Hanfsamen, sondern um ein zusammengesetztes Produkt aus Hanfsamenöl und Gesamthanfextrakt.
Unserer Ansicht nach ist es nicht akzeptabel, dass beispielsweise CBD-haltige Kaugummis, Fruchtgummis oder Kekse im Verkauf sind, obwohl sie keine Zulassung haben. Es fehlen Erfahrungswerte und wissenschaftliche Daten, dass ihr Verzehr sicher ist. Durch die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer werden die Verfahren unnötig kompliziert. Stattdessen braucht es ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen der zuständigen Behörden. Hinzu kommt, dass die Überwachungsbehörden nicht jedes erhältliche Produkt prüfen können.
Besonders sensible Zielgruppen wie Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden. Bonbons, Schokolade oder Erfrischungsgetränke enthalten oft fragwürdige Hanf-Zutaten, deren Ursprung unklar ist. Zudem nutzen die Anbieter Abbildungen von Hanfblättern und Begriffe wie "berauschend", "high" oder "Achtung Suchtgefahr!", um gezielt mit dem berauschenden Image zu werben. Das halten wir für eine gefährliche Verharmlosung von Cannabis.
Diese Information ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Ernährungsprojekts entstanden.