Verjährung: Wie lange sind Gutscheine gültig?
Auch wenn auf einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, können Sie ihn nicht unbegrenzt einlösen. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Anschließend muss der Anbieter weder den Gutschein einlösen noch den darauf vermerkten Geldwert – abzüglich seines entgangenen Gewinns – erstatten. Er kann sich vielmehr darauf berufen, dass der Gutschein verjährt ist. Deshalb müssen Sie auch einen unbefristeten Gutschein spätestens innerhalb von drei Jahren einlösen. Diese Frist beginnt jedoch immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
Beispiel
Sie bekommen zum Geburtstag einen Gutschein, der im Mai 2022 erworben wurde. Diesen Gutschein müssen Sie bis spätestens zum 31. Dezember 2025 einlösen.
Gutscheine mit Befristung
In den meisten Fällen finden Sie auf Ihrem Gutschein wahrscheinlich irgendwo einen Aufdruck, wie etwa "einzulösen bis ..." oder "zwei Jahre gültig". Sie müssen Ihren Gutschein also innerhalb einer bestimmten Zeitspanne einlösen.
Fast immer finden Sie die Informationen zu dieser Befristung im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Rechtlich können Sie diese Frist meist auch nicht beanstanden; denn man muss dem Händler zugestehen, seinen Warenbestand in bestimmten Zeiträumen zu kalkulieren.
Eine zu knapp bemessene Frist ist allerdings unwirksam. In dem Fall können Sie auch nach Fristablauf noch darauf bestehen, den Gutschein einzulösen. Ein Beispiel für eine zu knappe Befristung ist:
- Ein Online-Shop, der den Geschenkgutschein für einen Wareneinkauf auf ein Jahr befristet. In diesem Fall stelle eine nur einjährige Gültigkeitsdauer eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher:innen dar. (Oberlandesgericht München; Urteil vom 17.01.2008 (29 U 3193/07) sowie Urteil vom 14.04.2011 (29 U 4761/10)).
Das heißt für Sie: Bei einer zu kurzen Gültigkeitsdauer, kann der Gutschein bis zur Verjährung eingelöst werden – also die obengenannten drei Jahre lang.
Gutschein fürs Theater – besondere Einlösefrist
Manchmal ergibt sich die Einlösefrist aus der Art der Leistung. Haben Sie beispielsweise einen Gutschein für eine bestimmte Theateraufführung geschenkt bekommen, versteht es sich von selbst, dass der Gutschein nur während der Spielzeit dieses bestimmten Stückes eingelöst werden kann.