Wer Ärger bei Download- oder Streaming-Diensten vermeiden will, sollte folgende 5 Tipps der Verbraucherzentrale beherzigen:
1. Einverständnis vorausgesetzt
Das Widerrufsrecht erlischt nur vorzeitig, wenn Verbraucher:innen ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Verkäufer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
Zudem braucht es eine Bestätigung, dass über den Verlust des Widerrufsrechts informiert wurde. Diese Zustimmung darf nicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) untergeschoben werden. Kund:innen müssen zumindest ein Häkchen an einem Informationstext gesetzt haben. Das Einverständnis sollte nur erklären, wer die Leistung endgültig behalten möchte.
2. Rechtzeitig informieren
Über alle technischen und inhaltlichen Details sollten Sie sich bereits vor Vertragsschluss informieren. Anbieter sind sowohl verpflichtet, über die wesentlichen Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten des Produkts zu informieren als auch über mögliche technische Schutzmaßnahmen. Dazu gehört das Datenformat oder ein eingebauter Kopierschutz. Auch die Anforderungen an das Endgerät müssen genannt werden, etwa, unter welchem Betriebssystem eine Software funktioniert.
3. Testversionen suchen und nutzen
In vielen Fällen werden Testversionen von Software oder Apps angeboten, die nicht den vollen Funktionsumfang aufweisen, aber einen Überblick über die wesentlichen Eigenschaften und Funktionalitäten des Produkts ermöglichen. Es kann sinnvoll sein, vor dem Kauf eines kostenpflichtigen Programms eine solche Probeversion auszuprobieren. Bei Streamingdiensten sollten Sie schauen, ob das eigene Endgerät den Voraussetzungen entspricht und den Dienst ausführen kann.
4. Bei Widerruf voller Kaufpreis zurück
Wenn Sie einen Vertrag über digitale Inhalte wirksam widerrufen, darf der Anbieter keinen Wertersatz von Ihnen fordern. Der Händler muss den vollen Kaufpreis erstatten.
5. Verstöße melden
Halten sich Anbieter nicht an die Regeln, können Sie dies der Verbraucherzentrale melden. Sie geht Rechtsverstößen nach und spricht gegebenenfalls Abmahnungen gegen Anbieter aus.
Podcast
Im Podcast genau genommen sprechen Moderator Patrick Lohmeier und Digitalexperte Maximilian Heitkämper (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz) über das Besitzrecht an Downloads, Streaming und Digitales Rechtemanagement.