Wenn Ihr Kind krank ist: telefonische Krankschreibung von Eltern möglich
Eltern, die ein krankes Kind unter 12 Jahren versorgen, können eine Krankschreibung auch per Telefon bekommen. Voraussetzung ist, dass das Kind in der Kinderarztpraxis bekannt ist und das Kind nur leichte Krankheitssymptome aufweist.
Auf diese Weise sollen Kinderarztpraxen und Eltern entlastet und Infektionen im Wartezimmer vermieden werden. Einen Rechtsanspruch darauf, dass die Krankschreibung telefonisch erfolgt, haben Sie allerdings nicht. Das entscheiden der Kinderarzt oder die Kinderärztin.
Die Bescheinigung gilt für maximal fünf Tage und wird von der Arztpraxis elektronisch direkt an die Krankenkasse übermittelt. Eltern brauchen die Krankschreibung, um für den Arbeitsausfall Kinderkrankengeld von den Kassen zu bekommen. Für 2024 und 2025 können Eltern Kinderkrankengeld für 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil und Alleinerziehende für 30 Arbeitstage pro Kind erhalten.
Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Krankschreibung von Kindern per Video und Telefon möglich
Ab sofort können Ärzte und Ärztinnen Kinder per Video oder Telefon krankschreiben, wenn sie unter zwölf Jahren sind. Diese Altersgrenze gilt jedoch nicht bei Kindern mit Behinderung und Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind.
Auch hier gilt:
- Krankschreibung per Videosprechstunde:
Dauer der Krankschreibung bei Videosprechstunde, wenn das Kind in der Praxis bereits bekannt ist, bis zu sieben Tagen möglich.
Bei nicht bekannten Kindern ist sie bis zu drei Tagen möglich.
Die Symptome müssen für eine Videosprechstunde geeignet sein.
Für eine Folgekrankschreibung per Videosprechstunde muss der Patient vorher persönlich in der Praxis untersucht worden sein. - Krankschreibung per Telefon:
Ist möglich bei leichten Erkrankungen.
Erstbescheinigung bis zu fünf Tagen möglich, wenn das Kind in der Praxis bekannt ist.
Ist das Kind dann noch krank, muss man die Arztpraxis aufsuchen.
Für wen gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Die eAU gilt für gesetzlich Krankenversicherte.
Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ändert sich zunächst einmal nichts. Sie erhalten ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin in Papierform und müssen diese selbst an ihren Arbeitgeber und die private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle versenden.
Auch für Minijobber in Privathaushalten gibt es keine Möglichkeit der eAU. Die Bescheinigung für kranke Kinder von Arbeitnehmer:innen erfolgt auch weiterhin in Papierform.
Wie läuft die Ausstellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arzt?
Werden Sie von ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin krankgeschrieben, erhalten Sie lediglich den Papierausdruck für ihre Unterlagen.
Sie müssen die Krankmeldung weder bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, noch bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Arztpraxis übermittelt Ihren Namen, Ihre Krankenversicherungsnummer, den Beginn und das Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit, die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung an die gesetzliche Krankenkasse und macht Angaben, ob es Anhaltspunkte für einen Arbeitsunfall gibt.
Auch Krankenhäuser nehmen an diesem Verfahren teil.
Nicht beteiligt sind derzeit
- Privatärzte in Deutschland
- Ärzte, Zahnärzte und Rehabilitationseinrichtungen im Ausland
Wie melde ich mich beim Arbeitgeber krank?
Sind Sie erkrankt, müssen Sie, wie bisher auch, Ihrem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid sagen, dass Sie wegen einer Erkrankung ausfallen.
Beachten Sie hier auch weiterhin die Regelungen, die in Ihrem Betrieb für die Krankmeldung vorgesehen sind.
Arbeitnehmer:innen sind grundsätzlich ab dem 4. Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (§ 5 EZFG). Der Arbeitgeber darf aber sogar am 1. Tag ein Attest fordern.
Auch mit der eAU haben Arbeitnehmer:innen weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese, wenn erforderlich, ärztlich feststellen zu lassen. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber daher rechtzeitig mit, dass Sie von Ihrem Arzt krankgeschrieben worden sind.
Sind Sie ärztlich krankgeschrieben worden, ruft Ihr Arbeitgeber dann die Krankmeldung elektronisch bei Ihrer Krankenkasse ab.
Die Krankenkasse übermittelt dem Arbeitgeber folgende Informationen:
- den Namen der versicherten Person
- den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit
- die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung
Der Arbeitgeber erfährt nicht, welche Ärztin oder welcher Arzt krankgeschrieben hat und welche Diagnosen gestellt wurden.
Die Daten sind generell immer erst ab dem Folgetag nach der Krankschreibung verfügbar. Sie werden über abgesicherte Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenversicherung den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt. Auf Seiten der Arbeitgeber sind auch bestimmte technische Voraussetzungen für einen Abruf bei der Krankenkasse erforderlich.
Ist die Datenübertragung sicher?
Die Übermittlung erfolgt über die hochabgesicherte Telematik-Infrastruktur. Die Daten werden vom Verlassen der Arztpraxis bis zur Krankenkasse verschlüsselt übertragen.
Geht eine Abfrage eines Arbeitgebers bei der Krankenkasse ein, prüft diese zunächst, ob eine Abrufungsberechtigung besteht: Ist der oder die Mitarbeiter:in zu dem Zeitpunkt tatsächlich Versicherte:r und auch Angestellte:r des abfragenden Betriebes? Es erfolgt vor Datenweitergabe ein Abgleich mit dem Datenstand der Krankenkasse.
Was passiert, wenn die Übertragung wegen Internet-Problemen scheitert?
Die Daten werden durch die Praxis-Software gespeichert und der Versand der Krankmeldung erfolgt, sobald dies wieder möglich ist.
Bei technischen Problemen mit der digitalen Übermittlung wenden Arztpraxen das Ersatzverfahren mit Papierausdrucken an. In einem solchen Fall schicken gesetzlich Versicherte den Ersatzausdruck an ihre Krankenkasse. Die Daten können dann durch einen aufgedruckten Barcode von den Krankenkassen ohne großen Aufwand digitalisiert und den Arbeitgebern bereitgestellt werden.