Hersteller müssen dazu keine Informationen liefern
Wie alle Lebensmittelproduzenten sind auch die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln nicht verpflichtet, über Wechselwirkungen mit Arzneimitteln zu informieren. Genau so wenig ist vorgesehen, etwas zu Gegenanzeigen (wer darf das Produkt nicht nehmen) und Nebenwirkungen (was könnte mit welcher Wahrscheinlichkeit passieren) zu sagen.
Vitamine und Mineralstoffe gibt es aber nicht nur als Nahrungsergänzungsmittel, sondern auch als Arzneimittel. Für Medikamente ist vorgeschrieben, dass diese auf einer Gebrauchsinformation "Beipackzettel" über Gegenanzeigen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und Nährstoffen informieren müssen. Das gilt aber nicht für Nahrungsergänzungsmittel - auch wenn diese genauso hoch oder sogar noch höher dosiert sind.
Trotzdem fehlen in den Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln häufig Informationen, die sich konkret auf Nahrungsergänzungsmittel oder mit Mikronährstoffen angereicherte Lebensmittel beziehen. Manchmal ist aber ein Hinweis zu finden, dass die Tablette XY nicht zusammen mit Milch oder Käse eingenommen werden darf. Dann könnte es sein, dass diese Tablette auch nicht zusammen mit der aufgelösten Calcium-Brausetablette eingenommen werden darf. Schilddrüsentabletten (Thyroxin) dürfen nicht zusammen mit Eisen genommen werden. Wenn nun aber zeitnah ein mit Eisen angereicherter Fruchtsaft getrunken wird, würde genau das passieren. Nahrungsergänzungsmittel mit Kalium dürfen nicht genommen werden, wenn Medikamente gegen Bluthochdruck ärztlich verschrieben sind.
Die Lebensmittelinformations-Verordnung, Anhang III sieht lediglich Warnhinweise für bestimmte Zutaten wie Koffein, Süßholzwurzel (Glycyrrhizinsäure) und Phytosterine sowie für Azo-Farbstoffe und bestimmte Süßungsmittel vor. Außerdem ist eine deutliche Kennzeichnung von Allergenen (z.B. bei Glucosamin aus Schalentieren) vorgeschrieben.
Freiwillige Hinweise sind allerdings möglich und sollten von den Herstellern nach Möglichkeit auch genutzt werden. Die Abbildung zeigt das Positivbeispiel eines Nahrungsergänzungsmittels, welches Glucosamin und Chondroitin enthält.