Exkurs: Cistus als pflanzliches Arzneimittel
Die Zistrose wurde vermutlich schon deutlich vor Christi Geburt im Mittelmeerraum als Heilmittel genutzt. Volkstümlich werden Zistrosenblätter und Zistrosenkraut innerlich bei Durchfall und Erkältungskrankheiten, äußerlich bei Hauterkrankungen wie z.B. Neurodermitis angewendet.
Cistus als traditionelles Arzneimittel enthält einen genau definierten Trockenextrakt aus Zistrosenkraut (4-9:1, Auszugsmittel: Wasser). Er ist in Lutschtabletten enthalten, die zur Linderung von Schleimhautreizungen im Mund- und Rachenraum (Indikation) angewendet werden. Allerdings musste diese Wirkung, da es sich um ein traditionelles Arzneimittel handelt, nicht mit den für Medikamente vorgeschriebenen Zulassungsstudien nachgewiesen werden. Die Registrierung beruht ausschließlich aufgrund langjähriger Anwendung bei der angegebenen Indikation.
In Zell- und Tierstudien (nicht in Humanstudien) konnte ein antiviraler Effekt der enthaltenen Polyphenole gegen verschiedene Viren gezeigt werden. Die wenigen Humanstudien sind methodisch umstritten bzw. entsprechen nicht dem Goldstandard.
Außerdem ist getrocknetes, geschnittenes Zistrosenkraut (Cistus incanus herba) in der Apotheke erhältlich, z.B. zur Verwendung als Tee.
Auf was sollte ich bei der Verwendung von Zistrose-Produkten achten?
Als Nahrungsergänzungsmittel werden Produkte mit Zistrosen-Extrakt (Cistus-Kraut-Extrakt) – sowohl Lutschpastillen als auch Kapseln – von verschiedenen Herstellern angeboten. Dabei muss es sich um Zubereitungen von Cistus x incanus L. (ohne spezielle Sorte) handeln. Wichtig zu wissen ist, dass Extrakte bei Lebensmitteln, und Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, nicht miteinander vergleichbar sind. Ein Hersteller beispielsweise hat bei der EU für die von ihm verwendete Pflanze (Cistus incanus L. Pandalis) Sortenschutz beantragt und bis 2035 erhalten. Auf dieser Sorte basiert ein spezieller Extrakt (eingetragene Marke), der sowohl in einem Arzneimittel (s.o.), als auch in Medizinprodukten und in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten ist.
Mengenangaben wie „Cistuskraut-Extrakt 50 mg (entsprechend 32,5 mg Polyphenole)“ bieten aufgrund der angegebenen Polyphenolmenge zwar eine gewisse Vergleichbarkeit zwischen den Produkten, da es aber keine Aufnahmeempfehlungen für sekundäre Pflanzenstoffe gibt, nützen sie nicht wirklich.
Wer überempfindlich auf Zistrosenkraut reagiert, sollte sicherheitshalber auf alle Arten Zistrosen-Produkte verzichten. Neben allergischen bzw. Überempfindlichkeitsreaktionen reagieren manche Menschen auch mit Magenschmerzen und Übelkeit.
Aufgrund des möglicherweise hohen Polyphenolgehaltes könnte es zu Wechselwirkungen mit Medikamenten kommen. Sicherheitshalber ist ein zeitlicher Abstand von mindestens einer Stunde angeraten. Informieren Sie Ihre Ärztin oder Arzt über die Verwendung und fragen Sie ggf. sicherheitshalber in einer Apotheke nach.
In der Stoffliste des Bundes und der Länder Kategorie Pflanzen–Pflanzenteile von 2020 wird eine Beschränkung des Einsatzes von Cistus incanus L. in Lebensmitteln empfohlen (Einordnung in Liste B des Anhangs der Anreicherungs-Verordnung 1925/2007).
Kinder unter 12 Jahren, Schwangere und Stillende sollten solche Produkte sicherheitshalber nicht konsumieren.