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Das Wichtigste in Kürze:
- Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass Produkte mit Lutein eine altersabhängige Makuladegeneration (AMD) heilen können.
- Solche Werbeaussagen dürfen für Nahrungsergänzungsmittel, aufgrund des Krankheitsbezuges, ohnehin nicht verwendet werden.
- Da unerwünschte Wirkungen auftreten können, sollten Sie Lutein-haltige Produkte nicht ohne ärztliche Absprache verwenden.
Was steckt hinter der Werbung zu Lutein?
In Zeitschriften und auf Internetseiten wird häufig suggeriert, dass sich die Einnahme von Lutein positiv auf die Augengesundheit auswirkt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hält die Studienlage dazu jedoch nicht für beweiskräftig genug. Folglich sind Werbeaussagen zu Lutein für Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs - dazu gehören auch Nahrungsergänzungsmittel - in Bezug auf die Verbesserung der Sehkraft nicht zulässig. Auch der Antrag für NWT-02, ein Wirkstoffpräparat mit Lutein, Zeaxanthin und Docosahexaensäure (DHA) in Eidotter, wurde 2017 abgelehnt. Um Lutein nun als Mittel zum Erhalt einer normalen Sehkraft und zum Augenschutz verkaufen zu können, ändern Hersteller ihre Strategie und setzen Produkten zusätzliche Vitamine und Mineralstoffe oder Omega-3-Fettsäuren (Docosahexaensäuren, DHA) zu, für die bestimmte, auf die Augengesundheit bezogene Werbeaussagen zulässig sind. Die Produkte können so den Anschein erwecken, als bezögen sich diese Aussagen auf Lutein.
Am Markt befindliche Produkte werden gern damit beworben, Abhilfe bei Augenerkrankungen, insbesondere bei der altersbedingten Makuladegeneration (AMD; allmählicher Verlust des zentralen Sehens, der bis zur Erblindung führen kann), zu schaffen. Dabei gilt: Es ist verboten Lebensmitteln eine vorbeugende oder heilende Wirkung gegen Krankheiten zuzuschreiben. Einzig und allein Arzneimittel werden in Bezug auf ihre Zusammensetzung, Verträglichkeit und Wirknachweis im Rahmen eines Zulassungsverfahrens dahingehend geprüft und sind dazu bestimmt Krankheiten zu heilen.
Die sogenannte trockene AMD ist in der westlichen Welt die Hauptursache schwerer Sehbehinderung bei Menschen über 60 Jahren und der häufigste Auslöser für Erblindung. Da es bis heute keine zugelassenen Therapien oder Heilungsmöglichkeiten gibt, setzen viele Betroffene Hoffnung in die Produkte und Versprechen der Hersteller. Allerdings werden bestimmten AMD-Patienten luteinhaltige Nahrungsergänzungsmittel auch von Ärzten empfohlen. Aber auch die Einnahme von Lutein kann eine AMD nicht heilen. Lediglich die Verlangsamung der Erkrankung ist bei einer langfristigen Einnahme bestimmter Vitamin-Mineralstoff-Kombinationen mit Lutein und Zeaxanthin (AREDS2-Rezeptur) beschrieben. Dies ist allerdings davon abhängig, in welchem Stadium (früh, fortgeschritten, spät) sich die AMD befindet und ist auch nicht bei allen Betroffenen der Fall. In welchem Stadium sich eine altersbedingte Makuladegeneration befindet, können einzig und allein Augenärzte feststellen.
Zudem sollten Sie Nutzen und Risiken einer Einnahme hoch dosierter Substanzen immer gut gegeneinander abwägen und auf jeden Fall mit Ihrem Arzt besprechen. Die langfristige Aufnahme einzelner Nährstoffe kann Nachteile mit sich bringen. So ist bekannt, dass es bei einer langfristigen hoch dosierten Einnahme von Zink, wie sie bei Produkten mit der AREDS- und AREDS2-Rezeptur erfolgt zu Nebenwirkungen kommen kann (Dosierung beträgt das Dreifache der tolerierbaren täglichen chronischen Aufnahmemenge; EFSA). Beispielsweise können sich Blutkörperchen verändern oder die Kupferbilanz im Körper beeinflusst werden. Sollten Sie sich also für die Verwendung eines solchen Präparates entscheiden, lassen Sie die Einnahme unbedingt kontinuierlich vom Augenarzt und/oder Hausarzt begleiten.
Neben Nahrungsergänzungsmitteln finden sich auch "Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke" (ergänzende bilanzierte Diäten) die Lutein enthalten. Nach Auffassung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind diese Produkte seit Einführung der EU-Verordnung (VO (EU) Nr. 609/2013) im Jahre 2016 im Handel rechtswidrig. Die Verbraucherzentralen teilen diese Auffassung ausdrücklich und auch immer mehr deutsche Gerichte vertreten diesen Standpunkt. So urteilte das OLG Karlsruhe, dass eine bilanzierte Diät nur vorliege, wenn das Produkt dazu bestimmt ist, ein medizinisch-bedingtes Nährstoffdefizit auszugleichen. Es reiche demnach nicht aus, wenn Personen aus der Aufnahme von Nährstoffen einen besonderen Nutzen ziehen können. Diese Rechtsauffassung berührt die Verkehrsfähigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln mit Lutein in keiner Weise.
Was ist Lutein?
Lutein gehört zu den Carotinoiden, also zur Gruppe der fettlöslichen Pflanzenfarbstoffe und ist als Lebensmittelzusatzstoff mit der Nummer E161b zugelassen. So darf Lutein zum Färben von Schmelzkäse, Konfitüren und Gelees, vegetarischen Brotaufstrichen und Produkten aus Fisch und Krebstieren verwendet werden.
In der Natur kommt es meist zusammen mit anderen Carotinoiden vor. Lutein ist vor allem in grünem Gemüse wie Spinat, Grünkohl, Brokkoli, Paprika und Erbsen, aber auch in Mais enthalten. Ebenfalls können Sie Lutein über verschiedene Obstsorten wie Nektarine, Pfirsich, Aprikose und Orange aufnehmen. Eine weitere gute Quelle stellt Hühnereidotter dar. Für Nahrungsergänzungsmittel hingegen werden Extrakte aus Blütenblättern von Tagetes (Studentenblume) verwendet.
Lutein ist relativ hitzestabil. Untersuchungen haben ergeben, dass auch nach 15 Minuten Kochzeit noch ausreichend Lutein in den Lebensmitteln enthalten ist. Es wird durch Kochen sogar noch besser für den Körper verfügbar gemacht. Die Bioverfügbarkeit ist auch vom Fettgehalt der Mahlzeit abhängig. Fett fördert, Ballaststoffe hemmen die Lutein-Aufnahme.
Worauf sollte ich bei der Verwendung Lutein-haltiger Nahrungsergänzungsmittel achten?
Carotinoide beeinflussen sich wechselseitig in ihrer Verfügbarkeit, so behindert Lutein die Aufnahme von Beta-Carotin und umgekehrt. Zudem sind Wechselwirkungen mit zusätzlich eingenommenen Medikamenten ebenfalls nicht auszuschließen. Bevor Sie Lutein-haltige Präparate zu sich nehmen, ist eine ärztliche Absprache unserer Auffassung nach dringend erforderlich.
Besondere Vorsicht ist bei der Verwendung von Lutein-haltigen Kombipräparaten mit beispielsweise Beta-Carotin geboten. Insbesondere bei Rauchern auch ehemaligen , kann die zusätzliche Einnahme von Beta Carotin Untersuchungen zufolge das Lungenkrebsrisiko erhöhen. Weitere sehr seltene, aber mögliche Nebenwirkungen sind Nierensteine, Magenbeschwerden und Hautverfärbungen.
Unser Tipp:
Nehmen Sie Lutein nicht isoliert als Nahrungsergänzungsmittel, sondern lieber im natürlichen Lebensmittelverbund auf. In 150 g Spinat sind beispielsweise bereits 18 mg Lutein enthalten. Dies ist vergleichbar mit der empfohlenen Tagesdosis vieler Lutein-haltiger Nahrungsergänzungsmittel.
Quellen:
AREDS Research Group (2014): Secondary Analyses of the Effects of Lutein/Zeaxanthin on Age-Related Macular Degeneration Progression. JAMA Ophthalmol. 132 (2), 142-149. doi: 10.1001/jamaophthalmol.2013.7376. (aufgerufen am 14.05.2020)
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit/Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (2016): Positionspapier des BVL und des BfArM. Charakterisierung von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke (bilanzierten Diäten). Stand: 12.09.2016, (aufgerufen am 14.05.2020)
Deutsches Ärzteblatt: Augenärzte warnen vor Selbstmedikation bei Makuladegeneration. Stand: 12.03.2015. (aufgerufen am 14.05.2020)
Deutsche Ophtalmologische Gesellschaft, Retinologische Gesellschaft, Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (2014): Aktuelle Stellungnahme zu Nahrungsergänzungsmitteln bei altersabhängiger Makuladegeneration (AMD). (aufgerufen am 14.05.2020)
EFSA: Scientific Opinion on the re-evaluation of lutein preparations other than lutein with high concentrations of total saponified carotenoids at levels of at least 80%. EFSA Journal 2011; 9 (5); 2144 [25 pp.]. doi:10.2903/j.efsa.2011.2144. (aufgerufen am 14.05.2020)
EFSA: Opinion of the Scientific Panel on Food Additives, Flavourings, Processing Aids and Materials in Contact with Food on a request from the commission related to Lutein for use in particular nutritional uses. EFSA Journal 2007, EFSA-Q-2003-128. doi: 10.2903/j.efsa.2007.315. (aufgerufen am 14.05.2020)
EU Register on nutrition and health claims, Suchwort: Lutein. (aufgerufen am 14.05.2020)
GSPS (2014): Farbstoffe fürs Auge. Hilft Lutein bei der Makuladegeneration? Gute Pillen, schlechte Pillen (5); 22-23. (aufgerufen am 14.05.2020)
IQWiG: Schützen Nahrungsergänzungsmittel vor einer AMD. Stand: 29.10.2020
Pasaporte MS et al. (2014): Xanthophyll content of selected vegetables commonly consumed in the Philippines and the effect of boiling. Food Chem 158; 135-140. (aufgerufen am 14.05.2020)
Satia JA, Littman A et al. (2009): Long-term use of beta-carotene,retinol, lycopene, and lutein supplements and lung cancer risk: results from the VITamins And Lifestyle (VITAL) study. American Journal of Epidemiology, Bd 169, Nr 7; 815-818. (aufgerufen am 14.05.2020)
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