Das ist bei Vitaminen aufgrund ihrer Instabilität vielfach schwierig. Bei Nahrungsergänzungsmitteln dürfen daher bei der Produktion mehr Vitamine zugegeben werden, als auf der Packung deklariert sind. Die Abweichung im Nährstoffgehalt darf in dieser Lebensmittelgruppe je nach Nährstoff 45 % (Mineralstoffe) bis 50 % (Vitamine) mehr und bis zu 20 % weniger betragen.
Wichtig ist, dass die Produkte dauerhaft (mindestens bis zum Erreichen des MHD) ohne Qualitätsverlust lagerfähig sind. Eigenkontrollen der Hersteller und stichprobenartige Kontrollen der Lebensmittelüberwachung stellen sicher, dass deklarierte und analysierte Mengen auch zum Ende des MHD (im Rahmen der erlaubten Abweichungen) noch übereinstimmen.
Bis zum Erreichen des MHD ist der Hersteller dafür verantwortlich, dass das Produkt sicher ist. Wird das Produkt danach noch verkauft, ist der Verkäufer für die Sicherheit verantwortlich.