Welche Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente können verordnet bzw. erstattet werden?
Folgende Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente sind lt. Anlage I der AMR unter bestimmten Voraussetzungen zu Lasten der GKV verordnungsfähig, obwohl sie freiverkäufliche Arzneimittel sind. Zu beachten: Diese können andere Stoffverbindungen enthalten, als für Lebensmittel / Nahrungsergänzungsmittel zulässig sind.
- Calcium-Verbindungen (mind. 300 mg Calcium-Ion/Dosiereinheit) und Vitamin D (freie oder fixe Kombination) sowie Vitamin D als Monopräparat bei ausreichender Calcium-Zufuhr über die Nahrung: Nur bei manifester Osteoporose ODER Behandlung einer anderen Erkrankung mit Steroiden (Kortison/Cortison) über mindestens sechs Monate, ODER bei Behandlung mit Bisphosphonaten, Parathormonrezeptor(PTHR1)-Agonisten, Denosumab und Romosozumab, wenn gemäß Fachinformation des Hauptarzneimittels die Gabe einer entsprechenden Begleitmedikation vorausgesetzt wird oder der Patient darauf hinzuweisen ist, dass die Anwendung einer entsprechenden Begleitmedikation erforderlich ist.
- Calciumverbindungen als Monopräparate: nur bei Pseudohypo- und Hypoparathyreodismus ODER bei Bisphosphonat-Behandlung gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit.
- Eisen-(II)-Verbindungen als Monopräparate nur zur Behandlung von gesicherter Eisenmangelanämie.
- Iodid (Jodit) nur zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen.
- Jod-Verbindungen nur zur Behandlung von Ulcera und Dekubitalgeschwüren.
- Kalium-Verbindungen als Monopräparate nur zur Behandlung der Hypokaliaemie.
- Magnesium-Verbindungen, oral, nur bei angeborenen Magnesiumverlust-Erkrankungen.
- Phosphatverbindungen bei Hypophosphataemie, die durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann..
- Vitamin K als Monopräparat nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann.
- Vitamin E (als Monopräparat) nur zur Behandlung von Vitamin-E-Mangel-Ataxie (AVED)
- Wasserlösliche Vitamine auch in Kombinationen nur bei der Dialyse.
- Wasserlösliche Vitamine, Benfotiamin (Vitamin B1) und Folsäure (5 mg/Dosiseinheit) als Monopräparate nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann.
- Vitamin B6 (als Monopräparat) nur zur Behandlung von angeborenen pyridoxinabhängigen Störungen mit schwerwiegender Symptomatik. Nach erfolgreichem Therapieversuch ist eine längerfristige Verordnung zulässig.
- Folsäure und Folinate nur bei Therapie mit Folsäureantagonisten (z.B. mit Methotrexat MTX) sowie zur Behandlung des kolorektalen Karzinoms.
- Zink-Verbindungen als Monopräparate nur zur Behandlung der enteropathischen Akrodermatitis und durch Dialysebehandlung bedingten nachgewiesenem Zinkmangel sowie zur Hemmung der Kupferaufnahme bei Morbus Wilson.